Gebäudeenergiegesetz: Holprige Wärmewende mit zu langem Anlauf

  • Wichtiges Gesetz beendet Stillstand im Gebäudebereich, reicht jedoch nicht zum Erreichen des Klimaziels 2030  
  • Ausnahmen für Gas und Wasserstoff drohen sich als "Trojanisches Pferd" zu entpuppen
  • Unabhängige Energieberatung und sozial gerechte Förderanreize müssen Bürger:innen vor fossiler Kostenfalle bewahren

Zu den gestern von der Bundesregierung veröffentlichten Änderungen am Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erklärt Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch: „Es ist erfreulich, dass nach vielen Jahren Stillstand das heiße Eisen Gebäudebestand endlich angepackt wird. Aber dem Gesetz wird es in dieser Form nicht gelingen, den Gebäudesektor auf Kurs zum Erreichen der Klimaziele 2030, 2040 und 2045 zu bringen. Der Anlauf für die Wärmewende ist zu lang: Größere Emissionsreduzierungen wird es erst zum Ende des jetzigen Jahrzehnts geben. Das sind genau die Verzögerungen zu Lasten der jungen Generation, vor denen das Bundesverfassungsgericht 2021 gewarnt hat.“

Auf Betreiben der FDP enthält der jetzt zu beschließende Gesetzestext zudem Optionen, den Einbau von Gasheizungen zunächst noch zuzulassen, um sie später auf Biogas oder Wasserstoff umzustellen. Gerade Anfang dieser Woche hat ein Verbund von acht Großstadtwerken wie München oder Mannheim davor gewarnt, dass diese Mengen an Biogas und Wasserstoff nicht zur Verfügung stehen werden.

Innovative Förderung für Besitzer:innen schlecht gedämmter Gebäude

Bals weiter: „Die Entscheidung für Ausnahmeregelungen, die zunächst noch Gas zulassen und später Wasserstoff, droht für viele Menschen durch massiv steigende CO2-Preise und absehbar teuren Wasserstoff zur Kostenfalle zu werden. Hier ist eine unabhängige und verpflichtende Beratung notwendig, um Bürger und Bürgerinnen davor zu schützen. Ergänzend sollte eine fair und sozial ausgerichtete Förderlandschaft die Menschen auf dem Weg in die Wärmewende unterstützen. Dazu ist vor allem für die Eigentümer und Eigentümerinnen der am schlechtesten gedämmten Gebäude eine gut abgestimmte Kombination aus Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten notwendig. Dies würde auch ermöglichen, dass nicht die Eigentümer selbst, sondern Investoren die nötige Dämmung und den  Einbau der Wärmepumpe finanzieren. Zurückgezahlt werden könnte dies dann in den Folgejahren von den Hausbesitzern, die dafür die eingesparten Heizkosten aufwenden könnten. So könnten auch diese Häuser sozialverträglich energetisch modernisiert werden und so einen Beitrag zur Klimaneutralität leisten.“

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