FVDZ: Ersatz von Amalgam nicht immer möglich

Wenngleich 2019 die Bundesregierung dafür plädiert hat, den Einsatz von Quecksilberamalgam weiter zu ermöglichen, verkündet die EU-Kommission nun, dieses von 2025 an verbieten zu wollen. „Wie die Weltgesundheitsorganisation WHO und die FDI als Sprecher aller nationalen Zahnärzteorganisationen unterstützen wir ausdrücklich ein Herunterfahren der Verwendung von Amalgam“, sagt Dr. Frank Wuchold, im Bundesvorstand des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) für Zukunftsfragen der Berufsausübung zuständig. „Doch ein Verbot würde die zahnärztlichen Therapiemöglichkeiten zukünftig wesentlich beeinträchtigen.“

Betroffen wären insbesondere vulnerable Gruppen wie Pflegebedürftige und Patientinnen und Patienten mit Behinderungen, die oftmals keine hinreichende Zahnpflege betreiben könnten und bei denen Kompositfüllungen eine wesentlich geringere Lebensdauer hätten, aber auch Patienten mit einem stark reduzierten Speichelfluss. „Solange keine zuverlässige, weitgehend nebenwirkungsfreie und ebenso kostengünstige Alternative zum Quecksilberamalgam in der EU zugelassen wird, sollte es trotz rückläufigem Einsatz des Materials kein grundsätzliches Verbot geben. Kunststoffe sind, anders als dies die EU-Kommission jetzt feststellt, keineswegs immer eine adäquate Alternative“, betont Wuchold.

Die Zahl aller Füllungen hat sich seit den 90er-Jahren fast halbiert. Der Anteil an Amalgam-Füllungen lag 2019 bei unter zehn Prozent, sodass 2030 nur noch ein Prozent Amalgam als Füllmaterial verwendet werden könnte. „Für die Umweltbelastung spielt eine derart geringe Amalgam-Verwendung keine Rolle, eher die Entfernung bestehender Amalgam-Füllungen“, sagt Wuchold. Deshalb seien die Vorkehrungen zum sicheren Umgang mit Quecksilberamalgam bei der Entsorgung gemäß der seit 2017 gültigen EU-Verordnung in Deutschland zu 100 Prozent umgesetzt worden.

Über den Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V.

Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) ist der größte unabhängige Berufsverband in Deutschland. Er handelt politisch frei und unabhängig. Seine Aufgabe sieht er darin, alternative Handlungsoptionen für Zahnärzte und Zahnärztinnen für ein zukunftsfähiges Gesundheitswesen zu entwickeln. Er engagiert sich für zahnärztliche Therapiefreiheit, Offenheit moderner zahnärztlicher Methoden für alle Patientinnen und Patienten, Prophylaxeförderung, mehr Eigenverantwortung für die Patienten- und Zahnärzteschaft sowie eine solide Finanzierung der Zahnheilkunde.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V.
Mallwitzstraße 16
53177 Bonn
Telefon: +49 (228) 85570
Telefax: +49 (228) 340671
http://www.fvdz.de

Ansprechpartner:
Pressestelle
Telefon: +49 (30) 243427-14
E-Mail: presse@fvdz.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel