In Abstimmung mit der LAGG gelten folgende Förderschwerpunkte:
– Vorrang haben Projekte der Archivierung an Gedenkstätten;
– Vorrang haben zudem Maßnahmen, mit denen digitale Lernangebote entwickelt und ermöglicht werden;
– Vorrang haben darüber hinaus Projekte, die der Gewinnung, Förderung und Ausbildung von Ehrenamtlichen dienen.
Der Bezug zur Gedenkstättenarbeit in Baden-Württemberg zählt zu den grundsätzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Landesmittel durch den Förderbeirat. Die Gedenkstättenförderung sieht auch die Förderung von Gedenkstättenverbünden in Baden-Württemberg vor. Über die Förderung von Verbünden entscheidet der Förderbeirat.
Die Fördergrundsätze und die aktuellen Antragsformulare können abgerufen werden unter www.gedenkstaetten-bw.de. Die Unterlagen können auch angefordert werden bei:
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Fachbereich Gedenkstättenarbeit
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Telefon 0711/164099-31 und 0711/164099-56
erika.riegg@lpb.bwl.de
christina.schneider@lpb.bwl.de
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 164099-0
Telefax: +49 (711) 164099-77
http://www.lpb-bw.de
Gedenkstättenarbeit
Telefon: +49 (711) 164099-31
Fax: +49 (711) 16409931-55
E-Mail: erika.riegg@lpb.bwl.de
Telefon: +49 (711) 164099-66
E-Mail: lpb@lpb-bw.de