Augsburg. Nachdem eine klare und eindeutige Stellungnahme seitens der deutschen Bischofskonferenz vor der gestrigen Bundestagsdebatte ausblieb, gab es nach der Debatte von zwei Bischöfen – Bischof Meier aus Augsburg und Bischof Gerber aus Fulda – sehr erfreuliche und gute Stellungnahmen, in denen beide die Haltung der katholischen Kirche zum Suizid betonten, dass nämlich der Mensch nicht das Recht habe, das ihm von Gott geschenkte Leben durch eine Selbsttötung zu beenden. Beide haben unmissverständlich klar gemacht, wohin die Legalisierung und gesetzliche Regelung des assistierten Suizids führen wird: in eine unbarmherzige Gesellschaft, der es an Solidarität und Wertschätzung für die Schwächsten mangelt.
Bischof Genn hat dagegen nicht verstanden, was Bundesärztekammer, Psychiatern, Palliativmedizinern und einer Mehrheit der Abgeordneten klar ist: Eine gesetzliche Regelung der Suizidbeihilfe führt zu mehr Suiziden, nicht weniger. Palliativmedizin und Hospizarbeit werden in dem Maße zurückgefahren, in dem Suizidmöglichkeiten ausgebaut werden – weil diese „Lösung“ einfach billiger ist. In Kanada werben Rentenversicherer bei Pensionären für den frühzeitigen Tod. Es gibt Berechnungen, wie viel Kosten dadurch eingespart werden könnten, und die Zahl der Selbsttötungen hat sich innerhalb weniger Jahre verdreizehnfacht. Einrichtungen, die sich weigern, solche Tötungen in ihren Häusern zuzulassen, werden zwangsweise geschlossen, womit die Gewissens- und Religionsfreiheit der dort arbeitenden Menschen beendet ist.
Es ist keine Neuregelung in Deutschland erforderlich. Wer sich selbst töten möchte, kann das schon jetzt tun, und zwar ganz ohne die Solidargemeinschaft in Mithaftung zu nehmen, ohne eine Selbsttötungsinfrastruktur zu etablieren, und ohne die kostbare Arbeitszeit von Psychiatern und Psychotherapeuten mit der Bescheinigung von Todeszertifikaten zu blockieren. Jeder, der am Ende seines Lebens unerträglich leidet, kann den Arzt um Beendigung der lebenserhaltenden Maßnahmen bitten, und kann ausreichend Schmerz- und Beruhigungsmittel erhalten, um das Leiden erträglich zu machen.
Das Thema ist ohne Frage zentral, aber die Art, wie Bischof Genn es nun angeht, ist fatal. Es gibt keine „Freiverantwortlichkeit“ des Suizidwunsches, die es zu gewährleisten gilt – wer sich selbst töten will, ist alles andere als frei, und handelt nicht verantwortlich, sondern agiert unter Zwängen, die ihm auferlegt wurden. Es gibt aber sehr wohl die Verantwortlichkeit der katholischen Bischöfe, in christlicher Nächstenliebe die Lehre ihrer Kirche zur Selbsttötung unverfälscht zu vertreten. Wer dazu nicht bereit ist, sollte die Konsequenzen ziehen und seinen Hirtenstab zurückgeben.
V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V. E-Mail: cornelia.kaminski@alf
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