Die vier alten Anlagen wurden am 30. Juni abgeschaltet. Nach erfolgtem Rückbau der Altanlagen werden im Herbst dieses Jahres die Fundamente der neuen Anlagen gegossen. Der Aufbau der Türme folgt ab Anfang 2024, die Montage der Maschinenhäuser und der Rotoren findet im Frühjahr 2024 statt. Im Juni 2024 sollen die Anlagen in Betrieb gehen und klimafreundlichen Strom ins Netz einspeisen.
ABO Wind ist ein Spezialist fürs Repowering: Neben dem 2018 im Landkreis Harburg in der Gemeinde Wenzendorf repowerten Windpark „Wennerstorf“ hat ABO Wind bundesweit bereits vier Windparks erneuert. „Das Repowering funktioniert etwas anders als die übliche Windparkplanung“, erklärt ABO Wind-Projektleiterin Elisabeth Nowak, die auch den benachbarten Windpark Wennerstorf repowert hat. „Der Standort ist beim Repowering schon erprobt, daher haben wir es bei der Planung zunächst leichter. Dafür kommen in der Bauphase der Rückbau und die Entsorgung der alten Anlagen hinzu, die koordiniert werden müssen.“ Für die Anwohner*innen hat ein Repowering Vorteile, darunter die geringere Anlagenzahl, die ruhiger wirkende Drehbewegung größerer Rotoren sowie das bei neuen Windparks deutlich reduzierte nächtliche Blinken.
Beim Repowering des bestehenden Windparks Rosengarten arbeitet ABO Wind mit der örtlichen Bürgerenergiegesellschaft „WP Rosengarten II“ zusammen, die den neuen Windpark Rosengarten II zukünftig als Kommanditgesellschaft betreiben wird. Interessierten Bürger*innen wird die Möglichkeit gegeben, Anteile am Windpark zu zeichnen. Ziel ist es, den Bürgern eine attraktive Kapitalanlage zu bieten. „Bürgerinnen und Bürger können somit einen aktiven Beitrag zur Energiewende leisten und direkt von den Einnahmen aus der Windkraft profitieren“, sagt Geschäftsführer Percy Rahlf. „Die Akzeptanz für den Windpark war in Rosengarten schon immer sehr hoch, das gilt auch für die neuen Anlagen, die nun errichtet werden.“
ABO Wind beteiligt zudem die Kommunen im unmittelbaren Umfeld des Windparks mit einer Kommunalabgabe gemäß EEG 2023 von bis zu 0,2 Cent für jede produzierte Kilowattstunde an den Stromeinnahmen. Die Kommunen entscheiden frei, wie sie das Geld einsetzen. Bei einem prognostizierten Ertrag von jährlich ca. 28 Millionen Kilowattstunden können die umliegenden Gemeinden einen Betrag von insgesamt bis zu 56.000 Euro pro Jahr erwarten. Über die 20 Jahre währende Zeit der EEG-Vergütung fließen also mehr als 1,1 Millionen Euro aus der Zuwendung des Windparks in die Gemeindekassen. Dabei können die Gemeinde Rosengarten pro Jahr rund 54.000 Euro, die Gemeinde Seevetal etwa 1.500 Euro, die Stadt Buchholz etwa 120 Euro und die Stadt Hamburg etwa 380 Euro erwarten.
Weitere Informationen zum Windpark-Repowering finden sich auf der Website www.repowering-rosengarten.de.
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