Die Wirtschaftsminister der Länder fordern das Bundeswirtschaftsministerium auf, jetzt zu handeln und dafür Sorge zu tragen, dass die aktuellen PFAS-Konsultationsfristen verlängert werden, um fundierte Beiträge zu ermöglichen. Auch sollen die Übergangsfristen der vorgeschlagenen Beschränkungen die rechtzeitige Umstellung auf Alternativen inklusive erforderlicher Zulassungen ermöglichen. Eine pauschale Einstufung aller PFAS-Verbindungen als "substances of low concern" werde ebenso abgelehnt wie ein pauschales Verbot aller PFAS-Verbindungen. Der Begriff „Verwendung in geschlossenen Kreisläufen" benötige außerdem ein einheitliches Verständnis und klare Kriterien. Es sei wichtig zu definieren, unter welchen Bedingungen und in welchen industriellen Prozessen eine solche Verwendung angemessen sei.
PFAS sind Hochleistungswerkstoffe, die wegen ihrer besonderen Eigenschaften zu den wichtigsten Industriechemikalien zählen. Anfang 2023 wurde der Entwurf einer umfassenden Beschränkung von PFAS bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht und damit ein pauschales Beschränkungsverfahrens eingeleitet. Ziel ist es, die Herstellung und Verwendung aller PFAS zu verbieten, unter anderem auch das Inverkehrbringen von PFAS-haltigen Erzeugnissen in die EU. Die einheitliche Begründung für das pauschale Verbot einer ganzen Stoffgruppe von über 10.000 Einzelsubstanzen ist ihre persistente Eigenschaft, das heißt, sie werden in der Natur nicht abgebaut. Zahlreiche PFAS-Stoffgruppen, die sogenannten „PFAS of low concern“ werden von Wissenschaftlern jedoch als weniger bedenklich eingestuft.
Mayer: „Viele industrielle Produkte und Anwendungen, die extremen Bedingungen standhalten müssen oder unter solchen hergestellt werden, wären durch ein pauschales Verbot nicht mehr möglich. Dass diese undifferenziert und vermutlich unbeabsichtigt von einem Pauschalverbot mit erfasst werden, ist eine einmalige Abkehr vom Prinzip der Verhältnismäßigkeit, das bei früheren Stoffverboten immer gewahrt blieb. Daher ist es gut, dass die Wirtschaftsminister der Bundesländer auch dieses elementare Problem in ihrem Beschluss klar benennen“. Aus Sicht von SPECTARIS ist eine Verlängerung der Konsultationsfrist jedoch keine abschließende Lösung, denn die Verwendungen und Lieferketten sind so vielschichtig, dass die Datenlage auch darüber hinaus unsicher bleibt. Vielmehr müssen für essentielle Anwendungen Freiräume geschaffen werden, die auch in Zukunft und im Rahmen umweltrechtlicher Vorschriften einen technologischen Fortschritt ermöglichen.
Der vorgelegte PFAS-Entwurf droht ein Hightech-Verbot zu werden, der die technologische Souveränität und Versorgungssicherheit in der EU massiv gefährdet. Mayer: „Man kann nicht darauf warten, dass das laufende ECHA-Verfahren die Funktionsfähigkeit unserer Hightech-Industrien angemessen berücksichtigt. Daher ist so wichtig, dass sich die Politik jetzt einmischt, obwohl das Verfahren ein reiner Verwaltungsakt sein will.“
Das SPECTARIS-Positionspapier zu PFAS finden Sie hier.
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