Verluste bei Online-Sportwetten und Glücksspielen: Spieler erhält 90.000 Euro zurück

Ob bei Online-Sportwetten, Glücksspielen oder Pokerspielen im Internet – ein Spieler hatte einfach kein Glück. Unterm Strich verlor er mehr als 90.000 Euro. Jetzt hat sich das Blatt für ihn doch noch gewendet und er erhält seine Verluste zurück. Das hat das Landgericht Braunschweig mit Urteil vom 26. Mai 2023 entschieden. Da die Anbieterin der Online-Glücksspiele nicht über die in Deutschland erforderliche Lizenz verfügt hatte, habe sie keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld und müsse dem Kläger seinen Verlust vollständig erstatten, entschied das Gericht. Das Urteil hat CLLB Rechtsanwälte erstritten.

Zwischen 2015 und 2017 hatte der Mandant von CLLB Rechtsanwälte an Online-Glücksspielen über Webseiten der Beklagten teilgenommen. Er versuchte sein Glück bei Casinospielen, Pokerspielen und Sportwetten – ohne Erfolg. Innerhalb von knapp zwei Jahren türmten sich seine Verluste auf mehr als 90.000 Euro auf. „Dass Online-Glücksspiele, zu denen auch Sportwetten im Internet zählen, in diesem Zeitraum in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten waren, wusste unser Mandant nicht. Da die Betreiberin der Webseiten keine gültige Lizenz für ihr Glücksspielangebot hatte, verlangten wir von ihr die vollständige Erstattung der Verluste“, sagt Rechtsanwalt István Cocron.

Das LG Braunschweig gab der Klage statt. Gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag in seiner damaligen Fassung seien Online-Glücksspiele inklusive Online-Sportwetten verboten gewesen. Da die Beklagte gegen dieses Verbot verstoßen habe, seien die geschlossenen Spielverträge nichtig. Somit habe die Beklagte keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld und müsse dem Kläger seinen Verlust vollständig zurückzahlen, entschied das Gericht.

Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe auch nicht entgegen, dass er mit seiner Teilnahme ggf. selbst gegen das Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen hat. Denn es sei nicht ersichtlich, dass er das Verbot kannte oder sich der Kenntnis leichtfertig verschlossen habe. Die Beklagte habe auch nicht das Gegenteil darlegt, so das LG Braunschweig.

Zudem dient das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag in erster Linie dem Schutz der Spieler vor Spielsucht oder ruinösem Verhalten. Dieses Ziel würde unterlaufen, wenn die Anbieter illegaler Glücksspiele das Geld behalten dürften. Das wäre für sie ein erheblicher Anreiz die Online-Glücksspiele trotz des Verbots weiter anzubieten, führte das Gericht weiter aus.

„Das Verbot von Online-Glücksspielen wurde zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem müssen die Anbieter zwingend eine in Deutschland gültige Lizenz haben. Spieler haben daher nach wie vor gute Möglichkeiten, ihr verloren geglaubtes Geld zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen: https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/

 

Über CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
Liebigstraße 21
80538 München
Telefon: +49 (89) 552999-50
Telefax: +49 (89) 552999-90
http://www.cllb.de

Ansprechpartner:
István Cocron
Rechtsanwalt
Telefon: +49 (30) 28878960
Fax: +49 (30) 288789620
E-Mail: kanzlei@cllb.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel