Vergütung für Ernährungstherapie steigt deutlich

Gute Nachrichten für Ernährungstherapeutinnen und -therapeuten: Die Vergütung für deren Heilmittelleistungen steigt um insgesamt 13,66 Prozent. Darauf hat sich der GKV-Spitzenverband mit den Berufsverbänden der Ernährungstherapie geeinigt. Die Preisanpassung kommt in zwei Stufen. Ab 1. Juni 2023 bis 24. Februar 2024 steigen die Preise um 8,95 Prozent. Ab 1. März 2024 bis 31. Mai 2025 erfolgt eine weitere Steigerung von 4,71 Prozent.

Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband: „Die Ernährungstherapie ist für Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen ein wichtiger Teil der Versorgung – daher freue ich mich, dass die Verhandlungen mit unseren Vertragspartnern konstruktiv und ergebnisorientiert verlaufen sind. Mit der vereinbarten zweistufigen Preissteigerung werden besondere finanzielle Belastungen der Leistungserbringenden abgefedert.“

Hausbesuche ebenfalls höher vergütet
Die Preise für Verordnungen ab 1. Juni 2023 können dann zum 1. Juli 2023 abgerechnet werden. Zusätzlich wurde vereinbart, dass die Wegegelder für Hausbesuche ab 1. Juni 2023 jeweils um 0,12 Euro auf 0,30 Euro pro Kilometer für Fahrten bis 40 Kilometer und auf 0,85 Euro pro Kilometer für längere Fahrten erhöht werden.

Ernährungstherapie: Heilmittel seit 2018
Die Ernährungstherapie richtet sich vor allem an Menschen mit Stoffwechselerkrankungen, bei denen die Ernährung eine entscheidende und alternativlose Rolle dabei spielt, den Stoffwechseldefekt zu umgehen. Um die Versorgung Betroffener zu verbessern, wurde die Ernährungstherapie zu Beginn des Jahres 2018 als neues Heilmittel in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen.

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