Das IQWiG sieht einen Zusatznutzen von Spesolimab als nicht belegt an, da der pharmazeutische Unternehmer keine geeigneten Daten vorlegen kann. Die AkdÄ folgt dieser Einschätzung. Der Abbruch der Langzeittherapie und der fast vollständige Therapieverzicht im akuten Schub entspricht nicht dem Versorgungsstandard. Zudem ist aus klinischer Sicht eine randomisierte Studiendauer von mindestens vier Wochen erforderlich, um die Wirksamkeit und Verträglichkeit der Schubtherapie mit Spesolimab beurteilen zu können.
Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.
Informationen zu Spesolimab (Spevigo®):
▶ AkdÄ-Stellungnahme
▶ G-BA: Unterlagen (u. a. frühe Nutzenbewertung, Dossier des Herstellers)
▶ Übersicht zum Wirkstoff (Anwendungsgebiet, Stellungnahmen der AkdÄ)
Auf unserer Website können Sie unter der Rubrik Nutzenbewertung § 35a SGB V alle bisher beim G-BA eingereichten Stellungnahmen der AkdÄ einsehen.
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Telefon: +49 (30) 400456-700
Telefax: +49 (30) 400456-555
http://www.akdae.de