„Es ist wichtig, alle Mitbürgerinnen und Mitbürger für die Belange sehbeeinträchtigter Menschen zu sensibilisieren. Tage wie der heutige leisten einen großen Beitrag für eine inklusivere Gesellschaft“, so Dr. Norbert Kollmer, Präsident der Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). „Wir unterstützen Menschen mit Sehbehinderung in ihrer besonderen Situation mit einer speziellen Leistung des Freistaates, dem Bayerischen Blindengeld.“
Blinden Menschen mit Wohnsitz in Bayern gewährt die Landesbehörde ZBFS zum Ausgleich behinderungsbedingter Mehraufwendungen aktuell Blindengeld in Höhe von 685 Euro pro Monat. Derzeit beziehen über 14.500 Menschen in Bayern diese Leistung. Zum 1. Juli 2023 erhöht sich das monatliche Blindengeld auf 716 Euro. „Taubblinde Menschen erhalten aufgrund ihrer außergewöhnlichen Situation monatlich doppeltes Blindengeld“, so Dr. Kollmer weiter. Taubblindengeld wird aktuell an 426 Menschen in Bayern ausgezahlt.
„Inklusion plus“: Leistungen zum Nachteilsausgleich können beim ZBFS auch hochgradig sehbehinderte und taubsehbehinderte Menschen beantragen. Diese Unterstützungsleistungen erhalten bayernweit derzeit 3.402 Personen. Hochgradig sehbehinderten Menschen stehen dabei 205,50 Euro (ab 1. Juli 2023: 214,80 Euro), taubsehbehinderten Menschen 411 Euro (ab 1. Juli 2023: 429,60 Euro) pro Monat zu. Die barrierefreie Antragstellung ist auf ZBFS – Antrag Bayerisches Blindengeld (bayern.de) möglich.
Im vergangenen Jahr 2022 zahlte das ZBFS insgesamt rund 86,86 Millionen Euro Leistungen nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz (BayBlindG) an Berechtigte aus.
Mehr Informationen finden Sie auf unserer Homepage ZBFS – Bayerisches Blindengeld (bayern.de). Über den bundesweiten Sehbehindertentag, der seit 1998 stattfindet, können Sie sich beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (dbsv.org) informieren.
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