Gerade Balkonkraftwerke erfreuen sich mittlerweile bei Privat-Nutzerinnen und -Nutzern zunehmender Beliebtheit. Seit diesem Jahr wird für solche Geräte keine Mehrwertsteuer mehr fällig.
Wollen Mieterinnen und Mieter allerdings eine solche Balkonanlage auf oder an ihrem Balkon anbringen, benötigen sie hierzu die Erlaubnis ihrer Vermieterin oder ihres Vermieters. Mietparteien können entsprechende Anlagen dann über die Hausratversicherung versichern. Werden Photovoltaik-Anlagen fest mit dem Gebäude verbunden, können Haus- oder Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer diese über die Wohngebäudeversicherung absichern.
Auch für größere und leistungsfähigere Photovoltaikanlagen, die seit dem Jahresbeginn 2023 errichtet worden sind, fällt unter Umständen beim Erwerb durch Nutzerin oder Nutzer keine Mehrwertsteuer mehr an. In diesen Genuss kommen in jedem Fall Anlagen bis zu einer Nennleistung von 30 Kilowatt-Peak (kWp). Oberhalb dieser Leistungsgrenze hängt die Steuerfreiheit davon ab, ob die Anlage beispielsweise für rein private Zwecke auf dem Dach eines Wohngebäudes oder für kommerzielle Zwecke durch ein Unternehmen etwa auf einem Bürogebäude verwendet werden soll. Von dieser Frage, die vom Händler vor dem Kauf durch Kundin oder Kunde geklärt werden sollte, hängt die Steuerfreiheit beim Erwerb ab. Bei einer Anlage, die mehr als 30 kWp aufweist, bleibt insbesondere bei der rein privaten Nutzung auf einem Wohngebäude der Kauf von der Mehrwertsteuer befreit.
Einnahmen aus dem in solchen Anlagen auf Privathäusern erzeugten Strom können zudem auch von der Einkommensteuer befreit sein. Nähere Informationen zum Thema geben Steuerberaterinnen und -berater. Bei Anlagen bis 25 kWp, die seit Mitte September 2022 errichtet wurden, dürfen inzwischen im Übrigen mehr als 70 Prozent der Nennleistung ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Das kann sich für private Stromproduzentinnen und -produzenten durchaus lohnen.
Die Württembergische bietet für Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Nennleistung von 20 kWp, die an und auf Gebäuden inkl. Garagen fest installiert sind, mit „PhotovoltaikPlus“ speziellen Versicherungsschutz. Dieser Baustein kann optional in die Wohngebäudeversicherung integriert werden. So abgesichert, besteht für die private Photovoltaik-Anlage Allgefahrenschutz nicht nur bei Unwettern, sondern beispielsweise auch bei Schäden durch Konstruktions-, Material- oder Bedienungsfehlern der Betreiber. Nach einem versicherten Schaden zahlt die Württembergische auch den daraus entstandenen Ertragsausfall. Batteriespeicher der Photovoltaik-Anlage sind ebenfalls mitversichert.
1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die W&W-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Sie verbindet die Geschäftsfelder Wohnen und Versichern mit den digitalen Initiativen der W&W brandpool und bietet auf diese Weise Kundinnen und Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihnen passt. Dabei setzt die W&W-Gruppe auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Für den börsennotierten Konzern mit Sitz in Kornwestheim arbeiten derzeit rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst.
Wüstenrot & Württembergische AG
W&W-Platz 1
70801 Kornwestheim
Telefon: +49 (7141) 16751470
Telefax: +49 (711) 662-2520
http://www.ww-ag.de
KK Externe Kommunikation
Telefon: +49 (7141) 16-751467
Fax: +49 (7141) 16-851467
E-Mail: doerte.lochner@ww-ag.com