Netflix muss überzahlte Gebühren zurückzahlen

Ein Netflix-Kunde erhält Gebühren zurück. Das Amtsgericht Mitte in Berlin hat mit Urteil vom 27. Juni 2023 entschieden, dass eine von Netflix verwendete Klausel zur Erhöhung der monatlichen Abo-Gebühren unwirksam ist. Der Streamingdienst muss die überzahlten Gebühren daher zurückerstatten. Das Urteil hat CLLB Rechtsanwälte erstritten.

Der Kläger hatte im Februar 2015 einen Abo-Vertrag bei Netflix zum ursprünglichen Preis von 8,99 Euro abgeschlossen. Unter Nutzungsbedingungen heißt es in dem Vertrag unter Ziffer 3.5 Änderungen am Preis und Abo-Angebot, dass Netflix berechtigt ist, „den Preis unserer Abo-Angebote von Zeit zu Zeit in unserem billigen Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln.“ Im weiteren Text sind Beispiele aufgeführt, die zu Kostenänderungen führen können.

Unter Berufung auf die Nutzungsbedingungen erhöhte Netflix den Abo-Preis mehrfach. Im Mai 2021 wurde der Preis schließlich auf 12,99 Euro monatlich erhöht. „Wir haben die überzahlten Abo-Gebühren für unseren Mandanten zurückgefordert“, sagt Rechtsanwalt István Cocron.

Das Amtsgericht Mitte gab der Klage weitgehend statt. Es entschied, dass Netflix die Überzahlungen von Januar 2019 bis Dezember 2022 zurückzahlen müsse. Rückzahlungsansprüche aus früheren Zeiträumen seien bereits verjährt, so das Gericht. Zwischen Januar 2019 und Dezember 2022 sei es zu Überzahlungen in Höhe von insgesamt 153,20 Euro kommen. Diesen Betrag müsse Netflix erstatten, entschied das AG Mitte.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass Netflix nicht berechtigt gewesen sei, die Preise durch einseitige Erklärung in den Nutzungsbedingungen zu erhöhen und folgte der Rechtsprechung des Landgerichts Berlin vom 16. Dezember 2021. Das Landgericht hat entschieden, dass die verwendete Klausel zu den Preiserhöhungen unwirksam ist, da sie für den Kunden nicht klar und verständlich sei. Der Verbraucher werde dadurch entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.

„Das Urteil zeigt, dass gute Chancen bestehen, zu viel gezahlte Gebühren von Netflix zurückzuholen, da die Klausel zur Preiserhöhung unwirksam ist“, so Rechtsanwalt Cocron.

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Über CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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