Klimaschutz im Gebäude: Irgendwie – Irgendwo – Irgendwann

Statement von Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne), zu den Leitplanken der Ampel-Fraktionen zur weiteren Beratung des Gebäudeenergiegesetzes. 

„Nach der Einigung beim Gebäudeenergiegesetz ist die zuvor von der Ampel einvernehmlich mehrfach beschlossene Regelung kaum noch erkennbar. Klarheit und Investitionssicherheit sind verloren, verwässert oder verschoben.

Es ist völlig unverständlich, warum das Verbot neuer Öl- und Gasheizungen ab 2024 nur noch für Neubauten in reinen Neubaugebieten gelten soll. Diese Aufweichung ist ein massiver Rückschritt im Vergleich zum Koalitionsvertrag. Die Lebensdauer von Heizungsanlagen liegt bei 20 bis 25 Jahren. Wer sich jetzt noch eine neue Gasheizung einbaut, läuft in den nächsten Jahren in ein finanzielles Desaster durch massiv steigende Gasnetzentgelte, steigende Gaspreise und nicht zuletzt die so gehypten CO2-Zertifikate. Diese haben bekanntlich keinen anderen Zweck als fossile Energien so teuer zu machen, dass die Leute davon „freiwillig“ Abstand nehmen.

Denn wenn das Ordnungsrecht so heruntergefahren wird, brauchen wir nun im Gegenzug schnell starke marktliche Signale aus dem Emissionshandel im Wärmesektor, um unverzüglich langfristige teure Fehlinvestitionen in fossile Technik zu verhindern. Hier sollte die Ampel nun aktiv werden. Das Wirtschaftsministerium sollte bald einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.

Besonders kritisch sind auch weiteren Verwässerungen bei H2ready-Gasheizungen. Im bisherigen Entwurf wurde zumindest ein verbindlicher Transformationspfad der Netzbetreiber für den Umstieg auf Wasserstoff gefordert. Jetzt wurde jegliche Verbindlichkeit über Bord geworfen. Offenbar ist auch der Koalition klar, dass die ‚H2-ready’-Option einen Etikettenschwindel darstellt, da Wasserstoff nach unwidersprochenem Vortrag der Gaswirtschaft auf absehbare Zeit nicht für die Wärmeversorgung zur Verfügung stehen kann. Wir brauchen aber Klimaschutz statt Klimaschutz-Readyness. 

Einen positiven Aspekt gibt es dennoch: Die Verschränkung mit der kommunalen Wärmeplanung ist sachlich richtig. Sie kommt aber viel zu spät und die Fristen bis 2028 sind viel zu lang.”

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