Die wichtigste Versicherung bei Auslandsreisen ist die Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV). Sie übernimmt die Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland und für einen medizinisch notwendigen Rücktransport, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. „Beim Abschluss sollten Verbraucherinnen und Verbraucher darauf achten, dass der Versicherer einen Rücktransport bereits dann zahlt, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist“, sagt Boss. Zudem sollte eine Erkrankung, die vor Reisebeginn bestanden hat, mitversichert sein, wenn sie sich während der Auslandsreise verschlechtert. Weitere wichtige Kriterien, die eine ARKV ausmachen, finden Sie im Blogbeitrag „Auslandsreisekrankenversicherung: Auf diese neun Kriterien sollten Sie achten“. Vorsicht ist bei Reisekrankenschutz geboten, der bei Kreditkarten eingeschlossen ist. Häufig bleiben die Leistungen deutlich hinter denen einer gesonderten ARKV zurück: So sind beispielsweise die Rettungs- und Bergungskosten sowie ein provisorischer Zahnersatz nicht versichert oder die Versicherung behält sich vor, Versicherte im Ausland in ein anderes Krankenhaus zu verlegen.
Reisegepäck- und -rücktrittversicherungen hält der Verbraucherschutzverein für grundsätzlich ungeeignet, da sie keine Risiken absichern, die den Lebensstandard wirtschaftlich gefährden. Zudem ist oftmals nicht nachvollziehbar, wann Versicherte eine Leistung erwarten können: Etwa, wenn in den jeweiligen Bedingungen der Reiserücktrittversicherung nicht genau definiert und anhand von Beispielen erläutert wird, wann eine Erkrankung „unerwartet schwer“ ist. Reiserücktritte und -abbrüche aufgrund von psychischen Reaktionen sind grundsätzlich nicht versichert. Versicherer können zudem in der Reisegepäckversicherung die Leistung kürzen, wenn die versicherte Person den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat. „Insbesondere bei Diebstahl und Beraubung wird den Geschädigten häufig grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen. Das Gegenteil zu beweisen ist sehr schwierig“, sagt Boss. Wertsachen wie Schmuck oder teure Elektronik und Sportgeräte sind häufig nur unzureichend oder gar nicht mitversichert.
Häufig werden die Reiseversicherungen im Bündel angeboten: etwa als Reiserücktrittversicherung mit -kranken-, -haftpflicht-, -unfall- und -gepäckversicherung. Auch vom Abschluss eines solchen Pakets rät der Verbraucherschutzverein ab. Für den Reisekrankenschutz ist ein eigenständiger Vertrag empfehlenswert. Und Risiken, die im In- und Ausland gleichermaßen drohen (beispielsweise Haftpflicht und Arbeitskraftverlust), sollten durch Versicherungen mit weltweitem Versicherungsschutz abgesichert werden (beispielsweise eine Privathaftpflicht- und eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung).
Wichtige Hinweise zum Thema Versicherungen im Urlaub gibt es im BdV-Infoblatt „Reisen“.
Der BdV hat Auslandsreisekrankenversicherungen unter die Lupe genommen und empfehlenswerte Tarife ermittelt. BdV-Mitglieder können die Tarifempfehlungen mit Links zu den Websites der Anbieter im Mitgliederportal abrufen und sich mit Fragen an die BdV- Berater*innen wenden. Verbraucher*innen, die noch kein BdV-Mitglied sind, können gegen eine Gebühr von 3,95 Euro inklusive Umsatzsteuer eine Auswertung mit empfehlenswerten Tarifen sowie wichtigen Tipps zum Reisekrankenschutz hier herunterladen.
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.
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