„Deutschland braucht ein ambitioniertes Energieeffizienzgesetz. Wir brauchen es schon lange und wir haben es noch nie so sehr gebraucht wie jetzt”, betont Dr. Tatjana Ruhl, die den Bereich “Dekarbonisierung der Industrie” bei der DENEFF leitet und als Sachverständige zur öffentlichen Anhörung zum Energieeffizienzgesetz im Ausschuss für Klima und Energie eingeladen ist.
Deutschland habe jetzt die Chance, Gelder für Energieimporte in Effizienzinvestitionen umzuleiten und so die Wirtschaft zu stärken. Die deutsche Industrie könnte insgesamt noch über 400 Terawattstunden pro Jahr durch bereits vorhandene Effizienzlösungen einsparen. “Nur etwa 10 Prozent der großen und mittelständischen Unternehmen beschäftigen sich systematisch mit ihren Effizienzpotenzialen. Der CO2-Preis wird das nicht schaffen – vielmehr gilt es kommende hohe, verbrauchsbedingte Kostenbelastungen zu verhindern”, so Ruhl.
Eine deutliche Senkung des Energieverbrauchs sei zudem entscheidend, um die Klimaziele zu erreichen, weshalb die DENEFF für ein ambitioniertes Energieeffizienzgesetz plädiere. Seit 2008 stiegt Endenergieproduktivität nur um durchschnittlich 1,4 Prozent pro Jahr, anstatt der angestrebten 2,1 Prozent. In Irland gelang eine durchschnittliche Steigerung der Energieproduktivität von über jährlich 4 Prozent. Die deutsche Industrie steht im europäischen Effizienzranking von 2021 nur noch auf Platz 11 in Europa, hinter Ländern wie Rumänien oder Litauen. Auch sektorübergreifend belegt Deutschland nur Platz 9. Auch der jüngste Bericht der Internationalen Energieagentur forderte eine Verdopplung der Fortschritte bei der Energieeffizienz, um die Energiesicherheit, die Bezahlbarkeit der Versorgung für alle zur gewährleisten und die Klimaziele zu erreichen.
Außerdem müsse Deutschland mehr tun, um das EU-Recht umzusetzen. Es fände in keinem Falle eine Überfüllung, sogenanntes “Gold-Plating” statt. Im Gegenteil: Die EU-rechtlich geforderte Sanierungsrate von 3% für öffentliche Gebäude werde weder dem im aktuellen Entwurf zum Energieeffizienzgesetz noch zur Gebäudeenergiegesetz-Novelle berücksichtigt.
Insgesamt setze die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) nur Ziele und Rahmen, benenne einige Maßnahmen, ersetze jedoch Arbeit der nationalen Politik. Maßnahmen, die lediglich die EU-Anforderungen erfüllen, können nicht als zusätzliche Maßnahmen im Rahmen des National Energy and Climate Plan (NECP) angerechnet werden. Ein Beispiel hierfür sei die Anforderung an Unternehmen zur Erstellung von Aktionsplänen, die bereits in der kürzlich novellierten EU-Energieeffizienzrichtlinie vorgesehen ist. Die Anforderungen an Rechenzentren ergäben sich zudem aus dem Koalitionsvertrag.
DENEFF: Stellungnahme zur Anhörung zum Energieeffizienzgesetz
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