„Neben der Arzneimitteltherapiesicherheit müssen die Apothekerinnen und Apotheker eine wirtschaftliche Arzneimittelversorgung sicherstellen. Diese wirtschaftliche Versorgung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung gehört zu den Grundprinzipien der solidarischen Krankenversicherung. Das ist im Sinne aller Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Konkret müssen Apotheken günstige Arzneimittel auswählen und gegen Rabattarzneimittel austauschen“, erklärt Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbandes. „Passiert der Apotheke ein Fehler bei der Arzneimittelabgabe, liegt die Verantwortung hierfür ebenfalls in der Apotheke. Denn Apotheken dürfen nur Arzneimittel innerhalb der Leistungspflicht der GKV mit den Krankenkassen abrechnen und Kassen dürfen auch nur diese bezahlen. Das können sie bei Fehlern der Apotheken ahnden und das Geld zurückfordern.“
Gerade für die Umsetzung von Rabattverträgen ist das essentiell. Hier hat das Bundessozialgericht (BSG) selbst die Zulässigkeit der Nullretaxierung bestätigt.
„Entschieden wurde, dass Krankenkassen Apotheken, die ohne erkennbaren Grund und trotz eines bestehenden Rabattvertrages nicht das Rabattarzneimittel, sondern ein anderes preisgünstiges abgeben, auf Null retaxieren dürfen“, betont Franz Knieps. „Würde diese Möglichkeit wegfallen, ist mit einem erheblichen finanziellen Schaden für die GKV zu rechnen.“
Derzeit erhalten die Krankenkassen gut 5,5 Milliarden Euro Rabatte pro Jahr von den Herstellern, davon entfallen rund 75 Prozent auf Generika. Mit dem aktuell diskutierten Verzicht auf die Nullretaxierung werden mehr als vier Milliarden Euro an Rabatteinnahmen gefährdet.
„Die Möglichkeit einer Nullretaxierung für Generika in Rabattverträgen muss bestehen bleiben! Allerdings sollten wir an die Verhältnismäßigkeit der Bagatellgrenzen für Retaxierungen beachten,“ fordert Franz Knieps.
Die Stellungnahme des BKK Dachverbandes finden Sie hier: Stellungnahme.
Die Hintergründe zur Nullretaxierung finden Sie hier: Hintergrundinformationen.
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