Befähigte Person für den Explosionsschutz: HDT-Seminar dient der Vorbereitung für die Prüfung gemäß BetrSichV

Befähigte Personen für den Explosionsschutz müssen ihre einmal erworbenen Kenntnisse regelmäßig durch die Teilnahme an Schulungen beziehungsweise Unterweisungen aktuell halten. Das HDT bietet mit dem Seminar „Befähigte Person für den Explosionsschutz: Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen“ die passende Lösung an. Es beinhaltet die Prüfung „Befähigte Person für die Prüfungen zum Explosionsschutz“ gemäß Anhang 2, Abschnitt 3, Absatz 3.1 BetrSichV. Daher können Teilnehmende nach erfolgreicher Prüfung am dritten Veranstaltungstag durch ihre Arbeitgeber zur Befähigten Person Ex-Schutz nach BetrSichV ernannt werden.

Schwerpunkte des prüfungsvorbereitenden Seminars

Das Praxis-Seminar von Deutschlands ältestem technischen Weiterbildungsinstitut stellt die physikalischen, technischen und rechtlichen Grundlagen des Explosionsschutzes (Explosionsgefahren) und die Richtlinien der Europäischen Union ATEX 114 und ATEX 153 vor. Außerdem geht es auf die Behandlung der technischen Anforderungen an die Geräte (Zündschutzarten) ein – sowie auf die Vorschriften zur Installation, dem Betreiben, Warten und Prüfen elektrischer Anlagen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Errichten elektrischer Anlagen in Ex-Schutz-Bereichen und dem Staub-Explosionsschutz. Ausführlich werden der Betrieb, die Instandhaltung und die Prüfung elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen dargestellt. Auch der nicht-elektrische Explosionsschutz wird kurz behandelt.

Zugrunde liegende Regelungen

Nach DIN EN 60079-14 (VDE 0165-1) muss das mit Arbeiten an elektrischen Anlagen in Ex-Bereichen betraute Personal in regelmäßigen Abständen an Schulungen teilnehmen. Damit das Wissen hinsichtlich Änderungen der Normen, Regeln, Richtlinien und Verordnungen aktuell bleibt, sollte der Zeitraum zwischen zwei Schulungen drei Jahre nicht überschreiten.

Gemäß TRBS 1201-1 muss die Qualifikation der zur Prüfung befähigten Person der Schwierigkeit respektive Komplexität der Prüfaufgabe angemessen sein, damit die Prüfung sachgerecht durchgeführt werden kann. In welcher Form die befähigte Person ihre Kenntnisse auf aktuellem Stand halten muss, ist durch den Arbeitgeber selbst festzulegen.

Entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV, Anh. 2, Abschnitt 3, Nr. 3.1) schließlich muss die zur Prüfung befähigte Person ihre Kenntnisse über Explosionsgefährdungen auf aktuellem Stand halten. Die Teilnahme an Schulungen oder Unterweisungen ist also durch die aktuelle BetrSichV zwingend gefordert.

Befähigte Person für den Explosionsschutz: Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen: https://www.hdt.de/befaehigte-person-fuer-den-explosionsschutz-elektrische-anlagen-in-explosionsgefaehrdeten-bereichen-h010033078

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