Bei Abhörmaßnahmen, die auch Medienschaffende betreffen, muss grundsätzlich eine Abwägung stattfinden, ob das Strafverfolgungsinteresse schwerer wiegt als das Grundrecht auf Pressefreiheit. Diese Abwägung wurde allem Anschein nach gar nicht vorgenommen. „Dass die Ermittelnden keinen Gedanken an die Pressefreiheit verschwendet haben, ist skandalös“, sagte Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen. „Von Beginn an war absehbar, dass der Erkenntnisgewinn nicht groß sein kann, wenn man einen Anschluss überwacht, der offiziell als Pressetelefon bekannt ist und genutzt wird.“
Als sich nach den ersten drei Monaten der Maßnahmen herausstellte, dass über den Anschluss in erster Linie tatsächlich Journalistenanfragen beantwortet wurden, muss den Ermittelnden noch klarer geworden sein, dass hier ein Missverhältnis zwischen dem Erkenntnisgewinn für das Ermittlungsverfahren und dem Recht auf Pressefreiheit vorliegt. „Und trotzdem wurden die Überwachungsmaßnahmen mindestens einmal um drei Monate verlängert – das macht fassungslos“, so Mihr weiter.
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