Aktuell läuft das Wasserrechtsverfahren, das die weitere Grundwasserentnahme für die Trinkwasserversorgung des WFW aus dem Mündungsgebiet des Lechs erlauben und regeln soll. Notwendig ist dieses Verfahren, da Grundwasser in Deutschland nicht eigentumsfähig ist. Das heißt: Das Grundeigentum berechtigt nicht zu einer Wassernutzung. Jede nennenswerte Entnahme von Grundwasser bedarf einer behördlichen Genehmigung. Der WFW benötigt also ein Wasserrecht zur Entnahme von Grundwasser aus seinen Brunnen, obwohl er Eigentümer sämtlicher Grundstücke ist, auf denen diese Brunnen liegen.
Ein solches Wasserrecht wurde dem WFW am 15.05.1974 für eine Laufzeit von 50 Jahren bis zum 31.12.2023 erteilt. Da dieses Wasserrecht nun ausläuft, hat der WFW vor einem Jahr ein neues Wasserrecht für das Gebiet beantragt.
Zahlen, Daten, Fakten rund um den neuen Antrag
Um weiterhin nachhaltig und langfristig agieren zu können, strebt der WFW im aktuellen Verfahren die maximal mögliche Laufzeit des Wasserrechts für weitere 30 Jahre an. Dies bedeutet für alle Beteiligten Planbarkeit und Verlässlichkeit über einen längeren Zeitraum.
Das derzeit bestehende Wasserrecht erlaubt eine Fördermenge von bis zu 63 Millionen Kubikmetern pro Jahr. Für das neue Wasserrecht wurde eine Jahresentnahmemenge von bis zu 52,5 Millionen Kubikmetern beantragt. Die maximale Entnahme in den letzten Jahren lag bei rund 32 Millionen Kubikmetern. Dass die beantragte Höchstmenge die Entnahmen der Vergangenheit übersteigt, hängt mit den Prognosen für die nächsten 30 Jahre zusammen. Hier muss unter Vorgabe des vorhergesagten Klimawandels und des Bevölkerungswachstums vorgeplant werden. Sicher dabei ist: Der WFW wird immer nur jeweils so viel entnehmen, wie aktuell von den Trägern der öffentlichen Wasserversorgung benötigt wird.
Hintergrund: Klimawandel und Grundwasserstand
Der Klimawandel wird zukünftig nicht nur die Temperaturen, sondern auch die Niederschläge verändern und damit auch die Grundwasserneubildung. Diese Entwicklungen können Einfluss auf die Verfügbarkeit von Grundwasser haben. Im Unterschied zu den Wassergewinnungen vieler seiner Abnehmer stammt das vom WFW gewonnene Trinkwasser größtenteils aus dem Uferfiltrat der angrenzenden beiden großen Flüsse. Durch deren Stauhaltung werden die Grundwasserstände heute und auch zukünftig stabil auf gleichem Niveau gehalten. Die in weiten Teilen Bayerns zu beobachtenden Rückgänge der Grundwasserstände treten in dem Gewinnungsgebiet des WFW nicht auf. Der WfW ist im Bereich seiner Brunnen praktisch nicht von den Veränderungen des Klimawandels betroffen und ist perspektivisch in der Lage, andernorts fehlende Wassermengen auszugleichen, falls nötig.
Das ist der WFW
Gegründet wurde der WFW am 6. Juni 1966 vor dem Hintergrund des damals steigenden Wasserbedarfs im Ballungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen. Seit dem 16. Juli 1973 versorgt der WFW große Teile des wasserarmen Nordbayerns mit Trinkwasser aus dem Grundwasser des Mündungsgebiets von Lech und Donau.
Insgesamt erstrecken sich die Wasserschutzgebiete des WFW über rund 4.000 Hektar.
Der WfW ist eine tragende Stütze im nordbayerischen Verbundsystem zur Trinkwasserversorgung und unterliegt als Körperschaft öffentlichen Rechts Regeln und Vorgaben analog zu den Kommunen. Er hat keine Gewinnabsicht. Der WfW arbeitet zukunftsgerichtet, nachhaltig und langfristig. Auf diese Ziele ist auch der neue Antrag im Wasserrechtsverfahren ausgelegt.
Die Geschäfts- und Betriebsführung des WFW liegt bei der N-ERGIE Aktiengesellschaft.
Informationen zum WFW unter www.wfw-franken.de.
N-ERGIE Aktiengesellschaft
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90338 Nürnberg
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