„Die Eckpunkte sind eine gute Basis für die Reform, weil sie eine enge Verknüpfung der Krankenhausplanung mit der Finanzierung auf Basis bundeseinheitlich definierter Leistungsgruppen vorsehen. Das ist der richtige Weg, um die qualitätsorientierte Modernisierung der Krankenhausstrukturen im Sinne der Patientinnen und Patienten und der Beschäftigten zu erreichen. Wichtig ist aus Sicht der AOK aber, dass sich die Versorgungsaufträge für die Kliniken und die daran gekoppelten Vorhaltepauschalen am Bedarf der Bevölkerung orientieren. Dieser Ansatz ist zwar in den Eckpunkten enthalten, sollte aber noch klarer herausgearbeitet werden.
Kritsch sehen wir die geplante Abwicklung der Vorhaltefinanzierung: Es besteht die Gefahr, dass die Budgetverhandlungen zwischen Kliniken und Kassen vor Ort noch komplizierter werden, wenn die Vorhaltepauschalen fallbezogen auf der Ortsebene verhandelt werden müssen. Wer kein zweites Desaster wie beim Pflegebudget mit endlosen Budgetberatungen und erhöhter Insolvenzgefahr bei den Krankenhäusern erleben will, muss hier die Fixierung der Finanzierung an den einzelnen Behandlungsfall beenden.“
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