Mit dem neuen Hessischen Naturschutzgesetz hat die Landesregierung die Chance verpasst, Natur- und Klimaschutz gemeinsam mit den Landwirten und Waldbesitzern zu stärken. Die beteiligten Verbände bedauern sehr, dass die von zahlreichen Interessengruppen vorgetragenen Anregungen, Verbesserungsvorschläge und erheblichen Bedenken bezüglich der Folgen des Gesetzes für die Menschen und die Arbeit im ländlichen Raum in den parlamentarischen Beratungen von den Regierungsfraktionen nahezu völlig übergangen wurden. Die regionale und naturverträgliche Erzeugung nachwachsender Rohstoffe wie Holz und landwirtschaftlicher Biomasse sowie von Lebensmitteln – und damit die Sicherung der Ernährung unserer Gesellschaft – ist für eine nachhaltige und klimafreundliche Wirtschaftsentwicklung unverzichtbar. Klima- und Naturschutz können daher nicht gegen, sondern nur mit den ländlichen Regionen und ihren Bewohnern umgesetzt werden. Ein verantwortungsvoller Umgang mit der Natur und der wertvollen Ressource Boden ist für die hessischen Landwirte und Waldbesitzer selbstverständlich. Statt auf Kooperation setzt das Land auf weitreichende Ermächtigungsregelungen und entscheidet über die Köpfe der Betroffenen und Handlungsverantwortlichen hinweg. Bestehende Kooperationen wie der Runde Tisch Landwirtschaft und Naturschutz werden dadurch in Frage gestellt.
Wechselwirkungen Natur- und Klimaschutz verkannt
Dass Natur- und Klimaschutz langfristig nur als integratives Konzept umsetzbar sind, wird an aktuellen Herausforderungen im Wald sichtbar. Denn der Lebensraum und Rückzugsort vieler unterschiedlicher Tierund Pflanzenarten bleibt nur erhalten, wenn er den Klimawandel übersteht. Voraussetzung dafür bleibt der Waldumbau, seine aktive Bewirtschaftung und die nachhaltige Holzverwendung zur Emissionsminderung in anderen Bereichen. Das Naturschutzgesetz verkennt diese Wechselwirkung und steht damit auch im Widerspruch zu den Klimaschutzzielen des Landes: Die geplante Holzbauinitiative zur Verbesserung der Klimabilanz des Gebäudesektors kann nur gelingen, wenn das dafür benötigte Holz auch aus den heimischen Wäldern kommt.
Ländliche Regionen übergangen
Damit reiht sich das Gesetz in eine Reihe von Maßnahmen, die nicht nur eine Abwägung der Interessen und den Blick auf die Herausforderungen in den ländlichen Regionen, sondern auch den Beitrag für eine klimafreundliche Zukunft vermissen lassen. Mit dem Grünen Band oder der Naturschutzleitlinie für den hessischen Staatswald hatte das Land trotz heftiger Widerstände aus der Land-, Forst- und Holzwirtschaft bereits weitreichende Nutzungseinschränkungen beschlossen, die einen einseitigen Fokus und damit ein falsches Signal setzen. Die beteiligten Verbände werden deshalb weiter das Gespräch suchen, um auf einen wirksamen Interessenausgleich im Sinne des Naturschutzes, der Artenvielfalt und des Klimaschutzes mit den Belangen der Grundstückseigentümer und den Interessen der Wirtschaftsunternehmen im ländlichen Raum hinzuwirken, die nur durch eine integrative Berücksichtigung der in die Nutzung der Kulturlandschaft eingebundenen Landwirtschaft, Forst und Jagd erreicht werden kann.
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