Nachhaltigkeitsberichterstattung im Jahresabschluss: Die Überarbeitung der CSR-Richtlinie führt zur Ausweitung der Zahl berichtspflichtiger Unternehmen

Im letzten Online-Seminar zur EU-Taxonomie und CSR-Richtlinie nahm auch Masterstudentin im Bauingenieurwesen Anna-Maria Skoeries teil. Sie schreibt derzeit ihre Abschlussarbeit an der Fachhochschule Münster zu diesem Thema und hat unseren Leserinnen und Lesern die zentralen Aussagen im Folgenden zusammengefasst.

Die Vereinten Nationen haben im Jahr 2015 17 Ziele (SDGs) für eine nachhaltige Gesellschaft entwickelt. Um diese Ziele zu erreichen, sind Unternehmen ein wichtiger Faktor. Teil des rechtlichen Rahmens ist unter anderem die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auf EU-Ebene, dabei soll über das nachhaltige Handeln von Unternehmen transparent berichtet werden. Bis Mitte nächsten Jahres soll die Richtlinie dann in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie ist zu Beginn diesen Jahres in Kraft getreten und verpflichtet Unternehmen, über ihren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu berichten.

Im Webinar berichtete das Unternehmen N³, was die CSRD beinhaltet und welche Änderung es geben wird. Zusätzlich stellte M. Tafelmeier ihre Forschungsarbeit „Vorbereitung auf die CSRD bei Unternehmen mit einem Umweltmanagementsystem“ mit Fokus auf die Unterschiede der ISO 14001 und der CSRD vor. Die praktische Seite wurde dabei von der Stadtreinigung Hamburg und den Wirtschaftsbetrieben Duisburg beleuchtet. Beide Unternehmen stellten ihr aktuelles Vorgehen vor und welche Herausforderung sie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung erwarten.

Aufgrund der CSRD und der verschärften Vorgaben werden nun rund 14.500 Betriebe zusätzlich berichtspflichtig. Ob ein Unternehmen berichtspflichtig ist, hängt von der Mitarbeitendenanzahl, der Umsatzhöhe und der Bilanzsumme ab. Sobald ein großes Unternehmen zwei der drei Merkmale erfüllt, gilt die Berichtspflicht:

  • 250 Mitarbeiter oder mehr.
  • Umsatz: mindestens 40 Mio. €
  • Bilanzsumme: mindestens 20 Mio. €.

Darüber hinaus sind alle Unternehmen, die an der Börse gelistet sind, von der CSRD betroffen. Eine Ausnahme gilt lediglich für Kleinstbetriebe. Die CSRD und die damit einhergehende Berichtspflicht tritt stufenweise am 1. Januar der Jahre 2024, 2025 und 2026 ein.

Neben der Ausweitung der berichtspflichtigen Unternehmen ist zukünftig auch die Berichtsprüfung durch unabhängige Wirtschaftsprüfer notwendig und die Veröffentlichung dann Teil des Lageberichtes. Die genauen Inhalte der Berichte sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht definiert und veröffentlicht. Die allgemeinen Berichtsbestandteile werden im Sommer 2023 vorgestellt, die branchenspezifischen ein Jahr später.

Obwohl aktuell viele Unternehmen noch nicht von der Berichtspflicht betroffen sind, gibt es verschiedene Berichtsstandards, die viele Unternehmen auf freiwilliger Basis anwenden. Dabei ist unter anderem der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) oder auch die Global Reporting Initiative (GRI) zu nennen.

Alle Vortragenden waren sich einig, dass mit der neuen CSRD umfangreiche Herausforderungen auf die Unternehmen zukommen und es sinnvoll ist, frühzeitig Strukturen zur Datenerfassung aufzubauen und eventuell sogar eine Pilotphase durchzuführen.

Sowohl die Stadtreinigung Hamburg als auch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg haben unabhängig von der rechtlichen Vorgabe Nachhaltigkeitsberichte auf freiwilliger Basis veröffentlicht. Beide Unternehmen bereiten sich aktuell auf die praktische Umsetzung der CSRD vor. Die Betriebe nutzten dafür zuletzt bewährte Standards. Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg erstellten im letzten Jahr erstmals einen kombinierten Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht. Vorteil dabei war, dass der Zeitplan bis zur Veröffentlichung feststand, genauso wie es zukünftig entsprechend der CSRD sein wird.

Auch die Stadtreinigung Hamburg optimiert die Nachhaltigkeitsberichterstattung und den dahinterstehenden Prozess. Dazu zählt unter anderem die Festlegung der verantwortlichen Beteiligten, ein gut strukturierter Zeitplan, eine optimierte Datenerfassung und die Automatisierung von Prozessen.

Der Aufbau eines Umweltmanagementsystems kann eine zusätzliche Vorbereitung zur Umsetzung der CSRD sein. Frau Tafelmeier und Herr Friege zeigten die Vor- und Nachteile der ISO 14001 auf. Diese gilt als abstrakt, zeitintensiv und fachlich aufwendig. Dennoch kann die Norm eine Komponente für die Berichterstattung sein.

Insgesamt ist es wichtig, dass die Unternehmen sich frühzeitig vorbereiten und Strategien etablieren. Im nächsten Online-Seminar EU-Taxonomie und CSR-Richtlinie am 16. November bietet sich erneut die Gelegenheit, die Anforderungen der Taxonomie und geeignete Lösungswege kennenzulernen.

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