Service über die gesetzlichen Vorgaben hinaus
Die Behandlungshistorie basiere auf Abrechnungsdaten der vergangenen drei Jahre. Mit ihrer klar strukturierten Aufarbeitung gehe die BARMER über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, wonach Kassen Abrechnungsdaten in die ePA stellen müssten. Damit offeriere die BARMER ihren Versicherten eine wichtige Anwendung, bis die Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung greife. Diese sieht für die ePA die flächendeckende digitale Medikationsübersicht bis Ende des Jahres 2025 vor. Wer seine Behandlungshistorie speichern lassen wolle, könne der BARMER in der ePA die Erlaubnis dazu erteilen. „Eine umfassende Auflistung an Diagnosen und Arzneimitteln steigert die Transparenz und kann Leben retten“, so BARMER-Chef Straub.
Mehr Infos zur eCare unter www.barmer.de/a008520
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