Das Ende des Zweiten Weltkriegs jährt sich am 08. Mai – Das Zentrum Bayern Familie und Soziales leistet noch an Kriegsopfer

Mehrere Jahrzehnte nach Ende des Zweiten Weltkriegs am 08. Mai 1945 werden weiterhin Kriegsopfer entschädigt: Die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) leistet noch an über 4.000 Berechtigte. 

In den vergangenen 100 Jahren wurde die Versorgungsverwaltung stetig den Gegebenheiten der Zeit angepasst, dies gilt besonders nach dem Ersten und Zweiten Weltkrieg. Die im Jahr 1920 grundlegend reformierte Kriegsopferversorgung hat bis heute Vorbildcharakter. Anspruch auf Heilbehandlung und soziale Fürsorge hatte nach dem Großen Krieg nicht mehr nur Militärpersonal, sondern jeder kriegsbeschädigte Staatsangehörige. Zudem wurden Strukturen modernisiert, Leistungen erweitert und regionale Versorgungsämter gegründet.

„Die Versorgungsverwaltung leistet von Beginn an eine wichtige Aufgabe im Sinne der Humanität und der Anerkennung“, so Dr. Norbert Kollmer, Präsident der Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). „Seit 1920 hat sich unsere Behörde und alle Vorgängerbehörden zu einer Sozialverwaltung entwickelt, die einerseits noch immer Kriegsopfer entschädigt, andererseits aber auch Menschen in allen Lebenslagen unterstützt, fördert, begleitet und berät.“

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales nimmt zahlreiche sozial- und familienpolitische Aufgaben wahr und ist unter anderem für Elterngeld, die Feststellung von Schwerbehinderungen und Ausgabe von Schwerbehindertenausweisen, die Inklusion von behinderten Menschen in den Arbeitsmarkt sowie Förderungen durch Stiftungen für Menschen in besonderen, individuellen Lebenslagen und nach dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zuständig. Ein großer Zuständigkeitsbereich ist weiterhin die Opferentschädigung. Nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) entschädigt werden in Bayern neben 1.172 ehemaligen Soldaten 3.212 leistungsberechtigte Hinterbliebene, etwa Witwen, sowie Opfer von Gewalttaten und impfgeschädigte Menschen. Mit Inkrafttreten des SGB XIV zum 01. Januar 2024, welches neben dem BVG unter anderem auch das Opferentschädigungsgesetz (OEG) ablösen wird, steht die Versorgungsverwaltung vor der nächsten großen Reform in ihrer über 100-jährigen Geschichte: Unter anderem wird der Leistungsanspruch um psychische Gewalttaten als schädigendes Ereignis erweitert.

Ende Mai findet nach dreijährigem pandemiebedingtem Aufschub eine Feierstunde zum Jubiläum „100 Jahre Versorgungsverwaltung in Bayern“ statt. Im Rahmen eines Festaktes wird sich Bayerns Staatsministerin Ulrike Scharf in einer Diskussionsrunde über die Entwicklung der Sozialverwaltung austauschen.

Mehr Informationen zum ZBFS gibt es auf unserer Homepage ZBFS – Zentrum Bayern Familie und Soziales

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