Bayern klagt gegen Erbschaftsteuer: IVD fordert Bundesgesetzgeber zum Handeln auf

Der Freistaat Bayern will für höhere Freibeträge bei der Erbschaftssteuer sorgen. Nachdem die Landesregierung mit einem entsprechenden Vorstoß im Bundesrat gescheitert war, beschloss sie heute, einen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen. IVD-Präsident Jürgen Michael Schick sagt dazu:

„Die heutigen Freibeträge sind seit 14 Jahren nicht mehr angepasst worden. Mittlerweile sind die meisten Immobilien jedoch deutlich im Wert gestiegen. Daher entfalten die Freibeträge im Erbfall ihre entlastende Wirkung nicht mehr wie vor Jahren. Auch die Anpassung der Bewertungsmaßstäbe durch den Bundesgesetzgeber führt seit Anfang dieses Jahres zu höheren Steuerzahlungen im Erbfall.

Wir befürworten daher das Ziel der bayerischen Staatsregierung, das Vererben eines Einfamilienhauses oder einer Stadtwohnung durch eine deutliche Erhöhung der Freibeträge quasi steuerfrei zu stellen. Da ein Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht erfahrungsgemäß jedoch eine geraume Zeit beansprucht, sollte jetzt der Bundesgesetzgeber entschlossen handeln und selbst für eine Anhebung der Freibeträge sorgen. So ließe sich zügig ein Ausgleich zu dem starken nominellen Anstieg der Preise durch die Inflation seit 2009, dem Jahr der letzten Erhöhung der Freibeträge, herbeiführen.“

Über IVD Bundesverband

Der IVD ist die Berufsorganisation und Interessensvertretung der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft. Der IVD betreut rund 6.200 Mitgliedsunternehmen mit gut 100.000 Beschäftigten. Die 1.800 Wohnungsverwalter im IVD verwalten rund 3,5 Millionen Wohnungen. Die Immobilienmakler des Immobilienverbands beraten jährlich rund 40 Prozent aller Immobilientransaktionen. Damit setzen sie über 405.000 Vermittlungen pro Jahr mit einem Transaktionsvolumen von knapp 95 Milliarden Euro um.

Die Immobilienbewerter stellen die Königsklasse dar, wenn es um den Marktwert einer Immobilie geht. Zu den Mitgliedsunternehmen zählen auch Bauträger, Finanzdienstleister und weitere Berufsgruppen der Immobilienwirtschaft. Die Aufnahme in den IVD Bundesverband erfolgt nach Abschluss einer umfassenden Sach- und Fachkundeprüfung und gegen Nachweis des Abschlusses einer Vermögensschaden-haftpflichtversicherung. Der vollständige Name des Verbands lautet: „Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e. V.“. Der IVD ist 2004 hervorgegangen aus dem Zusammenschluss der Traditionsverbände Verband Deutscher Makler (VDM) und Ring Deutscher Makler (RDM). Der IVD blickt somit auf eine lange Historie zurück. Der RDM hatte sich 1924 gegründet.

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