- Tarifsystem sollte moderner, leistungsgerechter und flexibler gestaltet werden
- Durch Ausdehnung des Entgeltbereichs hätten mehr Beschäftigte von den Vorteilen eines modernen Tarifvertrags profitiert
- Arbeitgeber hätten umfassenden Besitzstand gewährt
Die Banken-Arbeitgeber haben die Verhandlungen über eine Reform des Entgeltsystems im Tarifvertrag für die öffentlichen Banken abgebrochen. Gemeinsam waren die Sozialpartner im Jahr 2021 angetreten, das aus den 1970er Jahren stammende System moderner, leistungsgerechter und flexibler zu gestalten. Trotz großer Gemeinsamkeiten hinsichtlich des Reformbedarfs und der Chancen eines neuen Systems war es bis zuletzt nicht möglich, eine gemeinsame technische Basis für ein zukunftsgerechtes Tarifentgeltsystem zu finden, welches auf abstrakt-generelle Eingruppierungsmerkmale abstellt.
Verhandlungsführer Gunar Feth: "Als Arbeitgeber sind wir angetreten, gemeinsam mit den Gewerkschaften ver.di und DBV ein zukunftsfähiges Tarifsystem für die Beschäftigten der öffentlichen Banken zu entwickeln. Das Fehlschlagen der Reform ist vor allem für die Beschäftigten eine Enttäuschung. Das bedauern wir sehr. Der Abbruch kennt keine Gewinner für die Branche."
Für die Arbeitgeber war es wichtig, mit der Reform die öffentlichen Banken zu unterstützen, um im Kampf für die besten Talente bestehen zu können. So sollte die Modernisierung zeitgemäße Stellenbewertung, schnellere Aufstiege für Beschäftigte ermöglichen und durch Zulagen mehr Flexibilität entlang der persönlichen Lebensphasen bieten. Gleichzeitig hätten durch die Ausdehnung des Tarifbereichs mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von den Vorteilen der tariflichen Absicherung profitiert. Zudem gab es von Seiten der Arbeitgeber von Beginn der Verhandlungen an die Zusage einer umfassenden Besitzstandswahrung für die Beschäftigten.
Dr. Hinrich Holm, stv. Verhandlungsführer: "Die Verhandlungen liefen kooperativ und auf Augenhöhe. Beide Seiten haben viel Zeit und Mühe aufgewendet, zu einem gemeinsamen Reformentwurf zu finden. Für ein zukunftsfähiges Tarifsystem ist es nach wie vor notwendig, die Entgeltstruktur zu modernisieren."
Dominik Lamminger, Geschäftsführer des VÖB: "Mit dem Scheitern der Reform wurde eine große Chance verpasst. Auch wenn die Gespräche mit ver.di und DBV am Schluss nicht zu einem gemeinsamen Reformvorschlag geführt haben, war der intensive Austausch nicht umsonst. Trotz Abbruch setzen wir uns weiterhin für ein zukunftsfähiges Tarifsystem ein, denn die Entgeltstruktur ist und bleibt reformbedürftig."
Der Verhandlungsdelegation der Banken-Arbeitgeber gehören an:
Gunar Feth (SaarLB Landesbank Saar), Dr. Hinrich Holm (Investitionsbank Berlin), Marion Mai (LBS Westdeutsche Landesbausparkasse), Robert Szwedo (KfW Bankengruppe), Achim Meierkamp (NRW.BANK), Katrin Spelz (SaarLB Landesbank Saar), Dr. Christian Molitor (Sparkassenverband Saar), Dominik Lamminger (VÖB), Dr. Hagen Christmann (VÖB).
Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken
Der Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken gehören derzeit 47 VÖB-Mitgliedsinstitute mit rund 60.000 Beschäftigten an (zum Jahresende 2020). Die an dem Tarifvertrag beteiligten Institute umfassen Landesbanken, Förderinstitute, Bausparkassen und einzelne Sparkassen. Die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken nimmt tarifrechtliche Aufgaben wahr und schließt für ihre Mitgliedsinstitute Tarifverträge ab. Die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken ist seit 1954 tätig. Bis zum Jahre 1972 schloss die Tarifkommission des VÖB für ihre Mitglieder eigenständige Tarifverträge ab. Zwischen 1972 und 2020 bestand eine Verhandlungsgemeinschaft mit dem Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken), der zwischenzeitlich auch der Arbeitgeberverband der Volks- und Raiffeisenbanken (AVR) angehörte. Ab dem Jahr 2020 führt die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken wiederum eigenständig Tarifverhandlungen.
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