Durch die Ausbildereignungsprüfung wird festgestellt, ob Ausbilderinnen und Ausbilder über das erforderliche Fachwissen und die pädagogischen Fähigkeiten verfügen, um ihrer Aufgabe gerecht zu werden. Neben einer schriftlichen Klausur müssen die Prüflinge im Rahmen einer Unterweisungsprobe auch ihre praktischen Fähigkeiten unter Beweis stellen. Innerhalb von 15 Minuten muss hierbei ein selbstgewählter Ausbildungsinhalt des eigenen Berufes einem Auszubildenden vermittelt werden.
„Der so genannte AdA-Schein befähigt dazu, in einem zulassungsfreien Handwerk Verantwortung für Auszubildende zu übernehmen und diese im betrieblichen Kontext fachlich auf die Gesellenprüfung vorzubereiten“, erklärt Alexander Dirks. Wer in einem zulassungspflichtigen Handwerk diese Rolle übernehmen will, muss allerdings Meister sein. „Das heißt: Nur wer einen Meisterbrief besitzt, darf in seinem Handwerk ohne Einschränkung ausbilden und bescheinigt dies durch die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung“, so Dirks. Teil IV der Meisterprüfung ist nämlich inhaltsgleich mit der Ausbilder-Eignungsprüfung. Extra ausgewiesen wird die Ausbildungsberechtigung auf dem Meisterprüfungszeugnis jedoch nicht. Wer bereits bei der Zulassung zur Meisterprüfung einen Ausbilderschein vorlegen kann, wird vom Teil IV der Meisterprüfung befreit.
Der Fortbildungsprüfungsausschuss der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald nimmt die Ausbilder-Eignungsprüfung dreimal im Jahr ab. Neben der kammereigenen Bildungsakademie bieten auch zahlreiche weitere Bildungsträger im Kammerbezirk eine Vorbereitung auf die Prüfung an. Weitere Informationen sowie Anmeldeformulare stehen auf der Webseite der Handwerkskammer unter www.hwk-mannheim.de/ada zum Abruf bereit. Ansprechpartnerin bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald ist Nadine Urrey, Telefon 0621 18002-141 oder E-Mail: nadine.urrey@hwk-mannheim.de.
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