Dadurch sollen der Energieverbrauch und die Energieimportabhängigkeit gesenkt werden. Ebenfalls soll mit dem Gesetz die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf enthält eine Vielzahl von Regelungen für ganz unterschiedliche Adressaten und sieht unter anderem vor, dass Unternehmen künftig die Abwärme von Rechenzentren besser nutzen sollen und Unternehmen mit hohem Energieverbrauch ein Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen müssen.
Die in der EED verankerte Vorbildfunktion für die öffentliche Hand soll künftig durch eine gesonderte Einsparverpflichtung für öffentliche Stellen umgesetzt werden.
Dazu Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU):
„Wir begrüßen, dass die Bundesregierung frühzeitig an der nationalen Umsetzung der derzeit auf EU-Ebene verhandelten EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) arbeitet. Das verschafft Deutschland mehr Zeit, um seinen Beitrag zur Erreichung der die ambitionierten europäischen Energie- und Klimaschutzziele leisten zu können. Aber auch hier muss gelten: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Der VKU spricht sich gegen starre Einsparverpflichtungen aus und warnt auch vor einer Wettbewerbsverzerrung.
Wichtig ist, dass der Energiedienstleistungsmarkt wettbewerblich weiterentwickelt wird. Für die im Entwurf vorgesehene Reduktionsverpflichtung sollte auf Bundesebene der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz weiterentwickelt werden.
Die kommunalen Unternehmen unterstützen bereits heute die Klimaziele durch regelmäßige Investitionen in Energieeffizienz. Die starren Vorgaben des Gesetzentwurfs kollidieren jedoch erheblich mit steigenden Anforderungen an die Ver- und Entsorgung. Alleine die geplanten Vorgaben für die Wasserwirtschaft können laut Nationaler Wasserstrategie den Energieeinsatz um bis zu 30 Prozent erhöhen. Das Gesetz blendet diesen Zielkonflikt vollständig aus. Die Vorgaben müssen daher realistisch gestaltet werden. Der VKU hat dazu dem Gesetzgeber Vorschläge unterbreitet.
Der VKU fordert im Gesetzentwurf zudem die Klarstellung, dass auch kommunale Eigenbetriebe keine öffentlichen Stellen im Sinne des Gesetzes sind und daher von den Umsetzungspflichten auszunehmen sind.
Mit dem Energieeffizienzgesetz sollen auch die Vorgaben für die Energieeffizienz in Rechenzentren festgelegt werden. Dabei muss aus VKU-Sicht sichergestellt werden, dass für Rechenzentren, die von kommunalen Unternehmen betrieben werden, dieselben Voraussetzungen und Regeln gelten wie für Rechenzentren privater Betreiber.
Die aktuell vorgeschlagenen höheren Anforderungen für Rechenzentren, die Eigentum öffentlicher Träger sind oder für diese betrieben werden, lehnen wir ab, weil wir darin eine Wettbewerbsverzerrung sehen.“
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