„Die Arbeitgeber zeigen in der Tarifrunde durch ihr starkes Angebot, dass sie ergebnisorientiert vorgehen. Sie wollen für die Beschäftigten und auch die Unternehmen wieder Planungssicherheit herstellen. Zu diesem klaren und schnellen Schritt haben sich die Arbeitgeber trotz schwieriger Rahmenbedingungen entschlossen. Die volkswirtschaftliche Lage, speziell im Groß- und Außenhandel, ist nach wie vor von großer Unsicherheit geprägt. Auch wenn die nominalen Umsätze gestiegen sind, schlägt sich das weder in der realen Umsatzentwicklung noch in den Ergebnissen der Unternehmen nieder. Diese leiden unter massiven Lieferkettenproblemen und steigenden Kosten.“
„Die Aufgabe der Tarifpolitik ist es nicht, die aktuell viel zu hohe Inflation auszugleichen. Hierfür gibt es Instrumente, z. B. die Inflationsausgleichsprämie. Tariferhöhungen müssen sich letztlich am Produktivitätszuwachs orientieren. Mit Blick auf die Inflation trifft den Staat eine Verantwortung gegenüber den Menschen, der er mit den verschiedenen, umfassenden Entlastungspaketen auch aktiv nachkommt. Die überhöhte Forderung der Gewerkschaft ver.di nach einer Tariferhöhung von mindestens 13 Prozent – in vielen Bundesländern um die zusätzliche Forderung nach einem Mindestbetrag von 400 Euro ergänzt – berücksichtigt diese Rahmenbedingungen nicht,“ so Röder abschließend.
Gleich in dieser ersten Runde legten die Arbeitgeber ein starkes Angebot vor, das eine Entgelterhöhung in zwei Stufen um insgesamt 6,1 Prozent bei einer Laufzeit von 24 Monaten vorsieht. Die erste Stufe in Höhe von 4 Prozent soll im Dezember 2023 wirksam werden, die zweite mit 2,1 Prozent soll im Dezember 2024 folgen. Zusätzlich bieten die Arbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie von 1.400 Euro – je 700 Euro in diesem und im kommenden Jahr an.
Die Tarifpolitik im Groß- und Außenhandel wird im BGA bundesweit koordiniert. Die Tarifverträge selbst werden hingegen regional verhandelt. Nach der heutigen ersten Verhandlungsrunde in Bayern stehen die nächsten Verhandlungstermine in Nordrhein-Westfalen (26.4.2023) und Baden-Württemberg (4.5.2023) an.
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