Die auf einer Hochzeitsfeier im Jahr 2022 verlangte Covid-Testung aller Hochzeitsgäste infolge eines positiven Corona-Tests des Brautvaters stellt einen zur Minderung berechtigenden Mangel dar. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Amtsgerichts München, wonach der Klage einer Gaststättenbetreiberin nur teilweise stattgegeben wurde. Das Paar müsse nur 85 Prozent des dem Grunde nach gerechtfertigten Zahlbetrags von 20.185 Euro bezahlen (Az.: 132 C 12148/22).
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