Kein Anspruch auf Rückschnitt bei drohendem Absterben

Die Beseitigung von älteren Bäumen oder eines größeren Überhanges über die Grundstücksgrenze scheidet aus, wenn die begründete Gefahr besteht, dass dies zum Absterben der Gehölze oder einem erhöhten Risiko dafür führt. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Köln entschieden und eine Nachbarklage auf Rückschnitt abgewiesen, da der geforderte Rückschnitt auf die Beseitigung der Bäume hinausliefe (Az.: 6 S 27/20).
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