„Gegenüber den bisherigen Plänen ist der Gesetzesentwurf entschärft worden, was uns zeigt, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in der Realität angekommen ist und sich ein gemeinsamer Widerstand lohnt. Wobei die Herausforderungen, denen sich Hausbesitzer nun gegenübersehen, noch immer enorm bleiben.
Der zu erwartende Kostenaufwand ist trotz der nun geschaffenen Erleichterungen beträchtlich. Im Kern bleibt es aber bei dem Ziel, bei jeder neu einzubauenden Heizung 65 Prozent erneuerbare Energie einzusetzen. Und das ist weiterhin teuer, für viele zu teuer. Allein nach dem Gesetzentwurf betragen die Mehrkosten für eine Wärmepumpe gegenüber einer Gasheizung bei einem unsanierten Einfamilienhaus immerhin 34.540 Euro. Ordnet man ein solch unsaniertes Gebäude in die Effizienzklassen G oder H ein, was realistisch erscheint, wären immerhin 40 Prozent des Bestandes von dieser hohen Kostenlast betroffen. Bei einem unsanierten Mehrfamilienhaus wären es sogar 59.000 Euro Mehrkosten für eine Wärmepumpe gegenüber einer Gasheizung.
Positiv ist die Entwicklung bei den Mehrfamilienhäusern mit Gasetagenheizungen. Hier war bisher eine Zentralisierung auf Fern- bzw. Nahwärme oder Wärmepumpe innerhalb von sechs Jahren vorgesehen. Nun sind auch Etagenheizungen zulässig, soweit sie das 65 Prozent-Ziel erreichen. Eine Umstellung muss nun nach 13 Jahren erfolgt sein, sofern zentralisiert wird.
Damit trotz des nun technologieoffeneren Ansatzes nicht doch alles auf die Wärmepumpe hinausläuft, müssen insbesondere die Rahmenbedingungen für die kommunale Wärmeplanung schnell auf den Weg gebracht werden. Jede Kommune sollte auch ohne das noch ausstehende Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung so schnell wie möglich ein entsprechendes Konzept vorlegen.
IVD dringt auf Klärung bei Förderfähigkeit der Maßnahmen
Fest steht, dass die meisten Hausbesitzer auf eine Förderung angewiesen sein werden, wenn die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen sozialverträglich geschehen soll. Sorge bereitet uns daher der Umstand, dass grundsätzlich nur das förderfähig ist, was über dem gesetzlichen Mindeststandard liegt. Damit wäre die Umsetzung des 65 Prozent-Ziels nicht mehr förderfähig, da dieses neuer gesetzlicher Standard wird. Die Förderung muss also vom Gesetzgeber unbedingt so gestaltet werden, dass auch Maßnahmen, welche das 65 Prozent-Ziel erreichen förderfähig sind.“
Der IVD ist die Berufsorganisation und Interessensvertretung der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft. Der IVD betreut mehr als 6.000 Mitgliedsunternehmen mit gut 100.000 Beschäftigten. Die 1.800 Wohnungsverwalter im IVD verwalten rund 3,5 Millionen Wohnungen. Die Immobilienmakler des Immobilienverbands beraten jährlich rund 40 Prozent aller Immobilientransaktionen. Damit setzen sie über 405.000 Vermittlungen pro Jahr mit einem Transaktionsvolumen von knapp 95 Milliarden Euro um. Die Immobilienbewerter stellen die Königsklasse dar, wenn es um den Marktwert einer Immobilie geht. Zu den Mitgliedsunternehmen zählen auch Bauträger, Finanzdienstleister und viele weitere Berufsgruppen der Immobilienwirtschaft. Die Aufnahme in den IVD Bundesverband erfolgt nach Abschluss einer umfassenden Sach- und Fachkundeprüfung und gegen Nachweis des Abschlusses einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Der vollständige Name des Verbands lautet: „Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e. V.“. Der IVD ist 2004 hervorgegangen aus dem Zusammenschluss der Traditionsverbände Verband Deutscher Makler (VDM) und Ring Deutscher Makler (RDM). Der IVD blickt somit auf eine langjährige Historie zurück. Der RDM hatte sich 1924 gegründet.
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