Das hessische Ärzteparlament fordert die Landesregierung deshalb auf, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, die Regelversorgung der SAPV auch durch psychosoziale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (bspw. Psychologen, Sozialarbeiter und Sozialpädagogen) zu unterstützen. Aufgrund der neuen bundeseinheitlichen Rahmenverträge für die Leistungserbringung der SAPV und SAPV-KJ sind neue Verträge zwischen den Palliative Care Teams und den Verbänden der Krankenkassen auf Landesebene erforderlich, so die Delegierten.
Damit soll die flächendeckend verteilungsgerechte Versorgung für alle Altersgruppen erhalten und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Der Bedarf für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besteht in allen Altersgruppen und Verbände und Politik müssen eine dauerhafte Einbindung dieser Professionen in der Breite erreichen.
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