Die Regelung soll vorerst für 50 Städte und Gemeinden in Bayern gelten und am 1. Juni in Kraft treten. Die Genehmigungspflicht gilt für Bestandsgebäude mit mindestens elf Wohnungen, Mietshäuser mit bis zu zehn Wohnungen sind von der Pflicht ausgenommen.
„Dies ist eine wichtige Maßnahme, die sich preisdämpfend auf den Mietwohnungsmarkt auswirken soll. Überhöhte Mietpreise gehen häufig mit überzogenen Immobilienpreisen einher. Überhitzte Wohnungsmärkte treffen insoweit Mieter und Nachfrager von Immobilien gleichermaßen.
Daher begrüßt der Eigenheimerverband Bayern, dass jetzt auch in Bayern vorhandene Instrumente zum Mieterschutz umgesetzt werden“, so Wolfgang Kuhn, Präsident des Eigenheimerverbandes zu der neuen Verordnung.
Eine Liste der betroffenen Gemeinden finden Sie hier:
https://www.stmb.bayern.de/med/pressemitteilungen/pressearchiv/2023/56/index.php
Der Eigenheimerverband Bayern e.V. setzt sich aus 320 Ortsverbänden zusammen, die über alle bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind und eigenständig arbeiten. Insgesamt hat die Organisation mehr als 72.000 Mitglieder. Die Hauptaufgabe ist die Interessenvertretung von Personen mit selbst genutztem Wohneigentum. Zu den Leistungen des Verbandes zählt die Beratung in allen Angelegenheiten des Wohnungs-, Haus- und Grundbesitzes, wie zum Beispiel Erbrecht, Nachbarschaftsrecht, etc. Daneben tritt der Verband öffentlich als Experte für Wohn-, Grundstücks- und Bauthemen auf. Zu seinen satzungsgemäßen Aufgaben gehört des Weiteren die Beratung in allen Fragen rund um das Thema Garten.
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