Für sich genommen sei die Umsetzung der 65-Prozent-Nutzungspflicht für Erneuerbare Wärme ein Meilenstein, der der Wärmewende den entscheidenden Schub verleihen könne. „Dahinter darf das Bundeskabinett nicht zurückfallen“, so Peter. „Damit 2045 nicht noch Millionen fossiler Öl- und Gasthermen im Bestand sind, muss die Reform mit einer schrittweisen Verschärfung der Austauschpflicht für 30 Jahre alte Heizungen einhergehen. Ansonsten bleiben die Sektorziele unerreichbar.“ Die Präsidentin erneuerte ihre Kritik an der Erfüllungsoption, Gaskessel unabhängig vom eingesetzten Brennstoff anzuerkennen, wenn sie technisch dazu in der Lage sind, Wasserstoff zu verarbeiten („H2-ready“). „Das lehnen wir in aller Deutlichkeit ab. Was zählt, ist der tatsächlich genutzte Brennstoff und nicht der, den man irgendwann zu nutzen gedenkt. Daran kann auch ein vorliegender Transformationsplan nichts ändern.“
Statt noch nicht praxisrelevante Lösungen aufzunehmen, sei es besser, alle Wärmelösungen zu erlauben, die schon heute Erneuerbar sind. „Die Anforderungen des Gebäudesektors sind so vielfältig wie die Erneuerbaren Lösungen: Wärmepumpen, Erneuerbare Fernwärme, Gebäudenetze, Biomethan, Biomasse, Solarthermie und Geothermie. Das GEG muss alle als gleichwertig anerkennen und zulassen“, so Peter. Es sei auch absolut nicht nachvollziehbar, dass Biomasseheizungen und einige andere Technologien im Neubau ausgenommen würden. „Warum soll ein Neubau, der in der Nähe eines bestehenden Bio-Wärmenetzes gebaut wird, nicht an das Netz angeschlossen werden?“ Der Ausschluss von einzelnen Erneuerbaren Wärmetechnologien werde zu ineffizienten Lösungen und höheren Kosten führen.
Um die Akzeptanz der Maßnahmen nicht zu gefährden, seien soziale Schieflagen bei der Förderung zu vermeiden. „Der Umstieg von einer fossilen auf eine erneuerbare Heizung muss für alle finanziell möglich sein“, so Peter. „Die Fördermittel sind begrenzt und müssen so effizient und zielgerichtet eingesetzt werden. Deshalb spricht alles dafür, eine soziale Staffelung vorzunehmen und die Förderung einerseits an das Haushaltseinkommen zu koppeln und gleichzeitig einen besonderen Fokus auf den Mietwohnungsbestand zu setzen.“ Wer eine neue Heizung problemlos allein finanzieren könne, brauche keine Unterstützung. Auch die Kreditvergabe müsse gerechter gestaltet werden: „Alle Gebäudeeigentümer*innen brauchen einen Zugang zu günstigen Förderkrediten für Investitionen in energetische Modernisierungen. Im Moment erhalten vor allem wohlhabendere Eigentümer*innen Kredite. Das muss sich ändern“, so Peter abschließend.
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