Mit dem Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG) hat der Bund bereits ein Instrument geschaffen, um eine lebenszyklusbasierende Analyse im Fördermechanismus zu etablieren und dabei auch graue Emissionsquellen einzubeziehen. „Das QNG-Siegel fristet bisher ein Nischendasein, da es nicht für Förderungen von Sanierungsprojekten vorgesehen ist“, sagt Bühler. Hier bedürfe es einer Anwendung von QNG-Anforderungen für Sanierungsprojekte und Einzelmaßnahmen, um klimaschädliche Treibhausgasemission und graue Energien vollständig zu berücksichtigen.
Das Bundeskabinett hat eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf den Weg gebracht. Demnach müssen ab dem Jahr 2024 neue Heizgeräte zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen, um die Umbaumaßnahmen sozial abzufedern. Parallel dazu hat die Bundesregierung weitere Fördermaßnahmen angekündigt. Damit wird auch eine erneuerte Novellierung der Bundesrichtlinien für effiziente Gebäude (BEG) notwendig. Noch unklar ist, welche Anpassungen im parlamentarischen Verfahren vorgenommen werden. Zusätzliche Maßnahmen für den Klimaschutz sind auch deshalb notwendig geworden, weil der der Gebäudesektor neben dem Verkehr die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes im Jahr 2022 verfehlt hat.
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