DHWR-Präsident Erwin Taglieber: Holzbau-Richtlinie in Baden-Württemberg sollte Vorbild für andere Bundesländer sein

Anlässlich der Veröffentlichung der neuen Holzbau-Richtlinie in Baden-Württemberg erklärt der Präsident des Deutschen Holzwirtschaftsrates (DHWR), Erwin Taglieber:

„Der Umgang mit dem wichtigen Thema Brandschutz behindert das Wachstum des Holzbaus in zahlreichen Regionen durch praxisferne Regelungen bislang unnötig. Ganz anders die neue baden-württembergische Holzbau-Richtlinie. Sie präzisiert die Anforderungen an den Brandschutz für mehrgeschossige Gebäude der Gebäudeklasse (GK) 4 und 5 in Holzbauweise. Damit wird eine Lücke geschlossen, die den Holzbau bisher stark behinderte.

Baden-Württemberg setzt mit den nun erfolgten zielgerichteten Konkretisierungen neue Maßstäbe. Sie schaffen die Verwendungsmöglichkeit der ressourcenschonenden Holztafelbauweise in der GK5 und den Verzicht auf eine Gips-Kapselorgie. Die Richtlinie sollte deshalb Vorbild für andere Bundesländer sein. Denn ausgerechnet im mehrgeschossigen Wohnbau wird Holz noch viel zu wenig verwendet. Das kann und muss sich möglichst schnell ändern. Weil das Baurecht vor allem Landesrecht ist, führt der Weg zu mehr Holzbau über die Regionen. Wenn wir es ernst meinen mit der Bauwende, müssen wir das Bauen mit Holz künftig einfacher gestalten, so wie es Baden-Württemberg jetzt vorgemacht hat.

Denn wir wollen weg von den bislang gängigen Einzelfallgenehmigungen, die das Vordringen des Holzbaus in der Fläche unnötig bremsen. Wir wollen hin zu einer geregelten Bauweise, die dem Holzbau in einer für die Bauwirtschaft nicht einfachen Zeit starkes Wachstum auch im Mehrfamilienhausbau verschafft.“

Ergänzt wird die Richtlinie übrigens durch einen neuen Bauteilkatalog in der Anlage zur Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen. Dieser Katalog zeigt die Anforderungen an den Brandschutz erfüllende Ausführungsbeispiele in Holzbauweise auf, so von Wänden, Decken und deren Fügungen.

Die neue Richtlinie ist unter folgendem Link abrufbar:
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mlw/intern/Dateien/03_Bauen-Wohnen/Bauvorschriften/VwV_TB_und_Richtlinien_2023/8_HolzBauRL_BW_2022-12.pdf

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Am 13. Juli 1949 gründeten zehn Verbände der Holzwirtschaft in Wiesbaden den „Holzwirtschaftsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebiets“. Der Deutsche Holzwirtschaftsrat vertritt heute über seine Mitgliedsverbände 70.000 überwiegend mittelständische Betriebe, die mit 650.000 Beschäftigten einen jährlichen Umsatz von 120 Milliarden Euro generieren. Die Dachorganisation der deutschen Holzwirtschaft deckt damit die gesamte Wertschöpfungskette des Rohstoffes Holz ab. Diese reicht vom Waldholz, das von der Säge-, Holzwerkstoff- sowie Zellstoff- und Papierindustrie bearbeitet wird, über die Weiterverarbeitung von Holz und Holzprodukten in der Möbel- und Packmittelindustrie, in der Pelletproduktion sowie in den Handwerksbetrieben und im Holzbau bis hin zum Vertrieb durch den Handel. Der Kreislauf schließt sich durch das Recycling von Altpapier und Holz.

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