- Biotopverbund auf 30 Prozent der Landesfläche
- Pestizideinsatz auf landeseigenen Flächen stoppen
- Zweiter NRW-Nationalpark muss kommen
Am 19. April steht im Landtag die biologische Vielfalt auf der Tagesordnung. Zu dem Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen „Schutz der Biodiversität in NRW – global denken, lokal handeln“ findet eine Anhörung statt, zu welcher auch der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) als Sachverständiger geladen ist. Aus Sicht des Umweltverbands enthält der Antrag der beiden Regierungsfraktionen zwar richtige Feststellungen, entwickelt daraus aber keine effektiven Forderungen und Aufträge an die Landesregierung.
Holger Sticht, Landesvorsitzender des BUND: „Es ist schon sehr auffällig, dass die UN-Biodiversitätskonferenz der Aufhänger für den vorliegenden Antrag sein soll, aber deren Beschlüsse in wesentlichen Punkten ignoriert werden. NRW braucht dringend einen landesweit wirksamen und dauerhaft gesicherten Biotopverbund, unser Land benötigt unverzüglich ein Pestizidreduktionsprogramm.“
Bei der 15. UN-Biodiversiätskonferenz Ende letzten Jahres in Montréal wurde unter anderem beschlossen, bis 2030 mindestens 30 Prozent der Landfläche unter effektiven Schutz zu stellen und den Einsatz von Pestiziden bis 2030 mindestens zu halbieren. Der Biotopverbund muss nach BUND-Ansicht jetzt verbindlich als Ziel im Landesentwicklungsplan verankert und auch bei den laufenden Verfahren zur Neuaufstellung von Regionalplänen beachtet werden. Als Sofortmaßnahme zur Pestizidreduktion müsse die Landesregierung den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln auf allen landeseigenen Flächen stoppen. Auch darüber hinaus kritisiert der BUND den Antrag als „wenig ambitioniert“.
Sticht: „Es ist richtig, den Prozessstart für den zweiten Nationalpark in NRW zu fordern. Dies wird aber allein nicht dabei helfen, den massiven Schwund biologischer Vielfalt aufzuhalten und die Biodiversitätskrise zu bewältigen. Selbst die bestehenden Schutzgebiete in NRW sind vielfach in keinem guten Erhaltungszustand. Das gilt selbst für die unter europäischem Schutz stehenden FFH-Gebiete.“
Der BUND fordert deshalb eine Verbesserung der Qualität der bestehenden Schutzgebiete über qualifizierte Managementpläne. Grundsätzlich müssten aber alle Wirtschaftsbereiche von der Landwirtschaft über den Verkehr und die Industrie bis zur Siedlungspolitik neu aufgestellt werden, um der Biodiversitätskrise wirksam zu begegnen.
Mehr Informationen:
- BUND-Stellungname zur Landtagsanhörung ‚Biodiversität‘: https://www.bund-nrw.de/fileadmin/nrw/dokumente/Naturschutz/2023_04_12_STN_BUND_Biodiversitaetsantrag_CDU-Gruene.pdf
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
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