Vor Ort im Bundesgesundheitsministerium hatten der BdB-Vorsitzende, Dr. Andreas Schneider, Facharzt für Urologie, der stellvertretende BdB-Vorsitzende, Dr. Andreas Hellmann, Facharzt für Lungen- und Bronchialheilkunde sowie BdB-Schatzmeister, Dr. Ryszard van Rhee, Facharzt für Orthopädie, Unfallchirurgie und Rheumatologie, Gelegenheit, die Vorzüge des Belegarztsystems und dessen Arbeitsweise – Facharztstatus am Patienten, ressourcenschonende Strukturen ohne Brüche oder Informationsverlust am Sektorenübergang, ambulante oder vertragsärztlich stationäre Versorgung unter einem Dach – anhand zweier realer Beispiele aus Niedersachsen vorzustellen und systemimmanente Benachteiligungen zu benennen. Dazu gehöre in erster Linie der Erlaubnisvorbehalt, der dem Belegarztwesen sowohl im Bereich der konservativen, aber auch operativen Medizin den Zugang zu modernen Versorgungsformen verwehrt. Das Fehlen eben dieser Abrechnungsformen führe auch und gerade im EBM ebenfalls zu einer Benachteiligung gegenüber anderen, sozial- oder strafrechtlich jedoch unscharfen, belegarztersetzenden Vertragsstrukturen.
Dringende Forderungen zum Erhalt des Belegarztsystems formulierte der stellvertretende BdB-Vorsitzende, Dr. Andreas Hellmann, gegenüber dem Bundesgesundheitsminister. Wesentlich seien der Erhalt der Freiberuflichkeit, die Angemessenheit der Vergütung und Angleichung der unterschiedlichen Welten stationärer und ambulanter Qualitätssicherung. Hierzu gehöre auch die Berücksichtigung der Option, Vertragsärzte grundsätzlich je nach Qualifizierung in Level-I- bis Level-III-Krankenhäusern für eine Tätigkeit zuzulassen. Diese sagt der Minister explizit zu.
Eine Absage erteilte Lauterbach hingegen einer parallelen Versorgungsachse im Sinne der Etablierung von Praxiskliniken neben bestehenden Krankenhäusern. Auch sehe er keine Möglichkeit zum Erlass einer „Sofortmaßnahme“, zum Beispiel mit der Reduktion des 20%igen Abschlags auf 5% beim Honorarbelegarzt nach §18 des Krankenhausentgeltgesetzes, wie Dr. Schneider sie im Gespräch vorschlug. Bei der Entwicklung der Vorhaltekosten für die Kliniken aber wolle der Gesundheitsminister gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) Leistungskomplexe definieren, von denen auch das Belegarztwesen profitieren würde. Vorhaltekosten bei Level-I-Kliniken zu erstatten, wenn gesetzliche Strukturvorgaben diese bedingen, zählt, neben der Gleichbehandlung von Belegkliniken und Hauptabteilungen, zu den wichtigsten Anliegen der Belegkrankenhäuser.
Dr. Ryszard van Rhee kommentierte das von der Regierungskommission im Dezember vorgelegte Gutachten zur Krankenhausreform aus der Sicht der Belegkrankenhäuser. Es sei immens wichtig, dass Belegärzte in allen künftigen Versorgungsleveln tätig werden dürften. Auch müssten Belegabteilungen und Hauptabteilungen bezüglich der Möglichkeiten zur Erbringung von Leistungen im ambulanten Rahmen oder als tagesstationäre oder sektorgleiche Behandlungen gleichberechtigt sein. Auf Landesebene sollte regional flexibel entschieden werden können, welche Leistungsgruppen von welchen Krankenhäusern erbracht werden dürfen.
Die Dringlichkeit ihrer Forderungen unterstrich das Präsidium des BdB in Berlin mit dem starken Rückgang der Belegarztzahlen in den letzten Jahrzenten. Für diesen dramatischen Rückgang auf knapp 4000 Belegärzt*innen (2022) macht der Verband u.a. die schlechte EBM-Bewertung, das Vertragsarztrechtänderungsgesetz von 2013, das Honorararztwesen sowie die Beteiligung der angestellten Ärzte an Hauptabteilungs-DRGs verantwortlich. Von dieser negativen Entwicklung überrascht, betonte der Bundesgesundheitsminister, aus seiner Sicht solle das Belegarztsystem zukünftig eine wesentliche Rolle in der Neugestaltung der Krankenhauslandschaft spielen. Er sehe auch den Bedarf einer grundlegenden Reformierung des belegärztlichen Honorarsystems.
„Nach diesem klaren Bekenntnis zur Stärkung des deutschen Belegarztwesen und dem bekundeten Interesse an der Expertise des BdB, haben wir dem Minister jede Unterstützung vonseiten der Belegärzte und der Belegkrankenhäuser bei der Ausgestaltung des Gesetzgebungsprozesses zugesagt“, so der BdB-Vorsitzende, Dr. Andreas Schneider.
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