Von der Wahl des Abstellplatzes bis zum Schloss: So wird der Roller diebstahlsicher

Am Abend abgestellt, am Morgen nicht mehr da: Ist der Roller weg, ist das nicht nur ärgerlich, sondern kann auch ziemlich teuer werden. Ob Jugendliche, die sich einen Spaß erlauben oder professionelle Diebe auf der Suche nach dem schnellen Geld – nicht immer kann der Roller wieder aufgefunden werden. Glücklicherweise gibt es einige Maßnahmen, um das zu verhindern. Robert Schön, Manager Deutschland und Österreich bei Peugeot Motocycles, weiß: „Ob sicherer Abstellplatz oder mehrere Schlösser – gerade beim Diebstahlschutz sollte man zusätzliche Ausgaben nicht scheuen. Idealerweise wird vor dem Kauf schon recherchiert, welcher Schutz für einen selbst in Frage kommt.“

Grundlegender Diebstahlschutz

Die Sicherung beginnt bei ganz elementaren Dingen: Der Roller sollte immer mit dem Schlüssel abgeschlossen und die Lenkradsicherung eingerastet werden. Bevor der Roller zurückgelassen wird, sollte dies nochmals kontrolliert werden. Auch durch die Wahl des Abstellplatzes kann viel Ärger erspart werden. Am sichersten ist der Roller in einer Garage oder an einem anderen abschließbaren Ort. Ist das keine Option, empfiehlt es sich, eine gut besuchte Stelle als Abstellplatz auszusuchen. Denn so haben Diebe kein leichtes Spiel, um den Roller unbemerkt wegbringen zu können. Ist ein geeigneter Ort gefunden, sollte auch darauf geachtet werden, dass keine Einfahrten oder Zugänge blockiert werden, egal wie sicher der Platz ist.

Doppelt hält besser: Schlösser und Versicherungen

Soll der Roller noch sicherer stehen, eignet sich der Einsatz von Schlössern. Hierbei empfiehlt es sich, zwei Schlösser zu verwenden. Ein Bremsscheibenschloss verhindert, dass der Roller weggeschoben werden kann. Es blockiert die vordere Bremsscheibe und löst einen lauten Alarm aus, sobald der Roller bewegt wird. Damit der Roller dann nicht einfach weggetragen wird, kann zusätzlich ein Ketten- oder Bügelschloss an einem festen Gegenstand angebracht werden. Ist ein eigener Stellplatz oder eine Garage vorhanden, kann der Roller auch mit einer Bodenverankerung gesichert werden. Bei Schlössern sollte allerdings auf Qualität geachtet werden, damit sie nicht so einfach aufgebrochen werden können. Mit all diesen Maßnahmen mindert man die Wahrscheinlichkeit, dass der Roller irgendwann nicht mehr dort steht, wo er abgestellt wurde. Sollte es allerdings doch passieren, kann eine Rollerversicherung, die auch Diebstahl umfasst, hilfreich sein. Damit kann das Zweirad zwar nicht zurückgebracht werden, aber der Verlust wird so zumindest finanziell kompensiert.

Interessierte finden weitere Infos unter: https://www.peugeot-motocycles.de/faq/welchen-diebstahlschutz-benoetigen-sie-fuer-ihren-roller

Über die Peugeot Motocycles Deutschland GmbH

Gegründet im Jahr 1898, ist Peugeot Motocycles der weltweit älteste, noch aktive Hersteller von motorisierten Zwei- und Dreirädern. Das Produktportfolio besteht aus Premiumrollern, Elektromodellen und demnächst mittelgroßen Motorrädern. Alle Modelle verkörpern den urbanen Lebensstil und bieten ein hohes Maß an Flexibilität im städtischen Alltagsverkehr. Peugeot Motocycles ist in rund 70 Ländern mit über 3.000 Händlern vertreten, davon 282 Händler in Deutschland und 61 in Österreich.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Peugeot Motocycles Deutschland GmbH
Grundweg 4
65428 Rüsselsheim
Telefon: +49 (6142) 497970
http://www.peugeot-motocycles.de

Ansprechpartner:
Mareike Hengstermann
tts agentur05 GmbH
Telefon: +49 (221) 925454-815
Fax: +49 (221) 2611-740
E-Mail: hengstermann@agentur05.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel