Südquote im EEG gefährdet weiter Betrieb von Biogasanlagen im Norden

Die drei Landesverbände für Erneuerbare Energien aus Niedersachsen/Bremen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sehen Biogasanlagen nördlich des Mains durch neue Ausschreibungsregeln benachteiligt.

Die Bundesnetzagentur hat dieser Tage die Details für die Ausschreibungen von Biogas- und Biomethananlagen im Jahr 2023 bekannt gegeben – endlich. Bereits vor dem Jahreswechsel hatte die Bundesnetznetzagentur beispielsweise grünes Licht für die Anhebung des Höchstwertes bei den Ausschreibungen für die Windenergie an Land um 25 Prozent gegeben. Alle erneuerbaren Energien kämpfen seit Monaten mit teilweise massiven Kostensteigerungen in den Betriebsstoffen und Verzögerungen bei der Lieferung von wichtigen Bauteilen, was die Wirtschaftlichkeit vieler Projekte erschwert beziehungsweise verzögert. Auf diese Entwicklung hat die Bundesregierung mit Erhöhung der Höchstwerte bei den Ausschreibungen reagiert, im Biomassesektor wird der Höchstpreis bei den Bieterrunden in diesem Jahr um 10 Prozent angehoben.

„Dieses Signal ist genauso wichtig wie überfällig, der neue Höchstwert ist aber längst noch nicht ausreichend, damit der Ausbau von Biogasanlagen forciert wird“, kommentiert Silke Weyberg, Geschäftsführerin des Landesverbandes Erneuerbare Energien Nie-dersachsen/Bremen die jüngste Ankündigung der Bonner Behörde. Weyberg verweist auf die Begründung der Bundesnetzagentur, die anerkennt, dass die Betreiber von Biogasanlagen mit gestiegene Substratkosten und gestiegenen Zinsen bei der Finanzierung von Anlagen zu kämpfen haben.

Neben dem zu niedrig festgesetzten Höchstwert gibt es ein weiteres Ärgernis bei den neuen Auktionsregeln: Bei der nächsten, am 1. April anstehenden Ausschreibung wird es erstmals eine „Südquote“ geben, sprich die Hälfte des Ausschreibungsvolumens der Bundesnetzagentur wird automatisch auf die südlichen Bundesländer entfallen. Von dieser Regelung erhofft sich die Bundesregierung, die vermeintlich schlechteren Chancen für die Südregionen auf einen Zuschlag bei den Ausschreibungsrunden auszugleichen: Bislang sind allein rund 60 Prozent der Biomasseanlagen in Nord- und Westdeutschland installiert.

Für Christian Mildenberger, Geschäftsführer des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW schießt die Bundesregierung mit dem Südbonus ein Eigentor: „Damit wird der Ausbau und der Erhalt flexibler Strom- und Wärmeerzeugung in den windenergiereichen Bundesländern massiv bedroht, was auch die Chancen für die Sektorenkopplung schmälert.“ Für ihn ist die neue Südquote ein erneutes Indiz für die Verbandsforderung nach einem bundesweiten Biogasgipfel: „Alle Beteiligten müssen schnell an einem Tisch zusammenkommen, um einheitliche Leitplanken für den dynamischen Ausbau dieses so wichtigen Energieträgers abzustecken.“

Auch Silke Weyberg vom LEE Niedersachsen/Bremen lehnt die Südquote entschieden ab: „Die Ausschreibungsbedingungen für Biogasanlagen im Norden werden sich merklich verschlechtern. Der maximal erreichbare Vergütungssatz wird sich deutlich verringern. Außerdem wird es nicht genügend Ausschreibungsvolumen für alle Anlagen im Norden geben, die sich an den Auktionen beteiligen wollen.“

Marcus Hrach, Geschäftsführer des Landesverbandes Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein, sieht die Politik in der Pflicht, die Südquote so schnell wie möglich abzuschaffen. Ansonsten, so Hrach, seien Nachteile für den weiteren Ausbau der Biogastechnik zu erwarten: „Biogasanlagen liefern flexibel regenerative Energie, insbesondere in Zeiten, wenn der Bedarf hoch ist und Wind und Solar nicht produzieren können. Diese Leistung ist systemdienlich und muss angemessen vergütet werden. Die Branche im Norden ist in-novativ und gewillt zu investieren. Dieser Schwung darf nicht durch diskriminierende Regelungen ausgebremst werden.“

Angesichts der sich abzeichnenden Nachteile für den weiteren Ausbau der Biogastechnik nördlich des Mains fordern die drei Landesverbände für Erneuerbare Energien aus Niedersachsen/Bremen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein eine Abschaffung der Südquote, wie es für den Windsektor mit dem EEG 2023 bereits geschehen ist.
Jedoch muss nicht nur diese Streichung für die drei Geschäftsführer schnell umgesetzt werden: „Wir brauchen umgehend eine Erhöhung der Gebotshöchstwerte für alle Biomasseanlagen. Ansonsten wird es nicht möglich sein, die politisch geforderten und im Energiesystem notwendigen flexiblen Leistungen aus Biogasanlagen zu erhalten oder auszubauen.“

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