europäischer Ebene, die Tätigkeit der Medien und der Journalisten zu stärken. Die Stellungnahme zeigt
auf, wie dieses Ziel besser erreicht werden kann. Der Einklang mit den aus kulturellen Gründen sehr unterschiedlich gewachsenen Regelungen in einzelnen Mitgliedstaaten müsse erreicht werden.
Die APR schließt sich der Kritik an der Regelungskompetenz der Union an. Zwar hätten Medien auch eine
wirtschaftliche Seite, der EMFA regele aber die inhaltliche Tätigkeit, was von der Binnenmarktkompetenz
nicht gedeckt sei. Selbst wer wie die EU-Kommission anderer Auffassung sei, müsse die Grenze im Hinblick auf die kulturellen Eigenarten der Mitgliedsstaaten beachten.
Daraus leitet die APR den Vorschlag ab, den EMFA aufzuteilen in eine Verordnung, die die Zusammenarbeit der nationalen Regulierungsbehörden sowie Anforderungen an Online-Plattformen beinhaltet. Alle
Anforderungen an nationale Medienordnungen seien allenfalls als Richtlinie vorstellbar, die in jedem einzelnen Mitgliedsstaat umzusetzen ist, so dass das gewachsene nationale Recht nicht beschädigt wird.
Bei der europäischen Koordination der Medienaufsicht betont die APR das Erfordernis der Staatsferne.
Auch in der englischen Fassung ihrer Stellungnahme verwendet die APR den deutschen Begriff, um zu
verdeutlichen, dass damit ein Konzept ausgedrückt wird. Dieses verlangt strukturelle Vorkehrungen gegen einen denkbaren Eingriff in die Arbeit von Medien. Für die APR ist die EU-Kommission in Teilen ähnlich wie die staatliche Regierungsgewalt. Die Stellungnahme greift das Bild des Wachhundes auf, das der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für die Tätigkeit der Medien gegenüber staatlichen Stellen
gebraucht: der Wachhund dürfe nicht an die Kette gelegt werden, auch nicht mit dem Hinweis, dass im
konkreten Einzelfall staatliche Akteure nicht daran ziehen. Bereits die Gefahr des Missbrauchs sei auszuschließen.
Die Stellungnahme weist schließlich darauf hin, dass Medienunternehmen und ihre Inhaber etwa zivilrechtlich für die verbreiteten Inhalte haften. Sie müssten also auch in Einzelfällen über Veröffentlichungen
entscheiden können. Allerdings fehle im EMFA der Hinweis auf die journalistischen Sorgfaltspflichten, das
Auskunftsrecht der Medien gegenüber staatlichen Stellen und der Informantenschutz. Die Ergänzung derartiger Rechte für die Medien helfe, die vom EMFA verfolgten Ziele besser zu erreichen.
Die APR vertritt rund 290 Anbieter von elektronischen Medien, im Schwerpunkt Radio mit deren ergänzenden Online-Angeboten in Deutschland.
Als Grundpfeiler der demokratisch verfassten Europäischen Union hat die APR die Medienfreiheit bezeichnet. In ihrer Stellungnahme zum European Media Freedom Act (EMFA) unterstützt sie das Bemühen auf europäischer Ebene, die Tätigkeit der Medien und der Journalisten zu stärken. Die Stellungnahme zeigt auf, wie dieses Ziel besser erreicht werden kann. Der Einklang mit den aus kulturellen Gründen sehr unterschiedlich gewachsenen Regelungen in einzelnen Mitgliedstaaten müsse erreicht werden.
Die APR schließt sich der Kritik an der Regelungskompetenz der Union an. Zwar hätten Medien auch eine wirtschaftliche Seite, der EMFA regele aber die inhaltliche Tätigkeit, was von der Binnenmarktkompetenz nicht gedeckt sei. Selbst wer wie die EU-Kommission anderer Auffassung sei, müsse die Grenze im Hinblick auf die kulturellen Eigenarten der Mitgliedsstaaten beachten.
Daraus leitet die APR den Vorschlag ab, den EMFA aufzuteilen in eine Verordnung, die die Zusammenarbeit der nationalen Regulierungsbehörden sowie Anforderungen an Online-Plattformen beinhaltet. Alle Anforderungen an nationale Medienordnungen seien allenfalls als Richtlinie vorstellbar, die in jedem einzelnen Mitgliedsstaat umzusetzen ist, so dass das gewachsene nationale Recht nicht beschädigt wird.
Bei der europäischen Koordination der Medienaufsicht betont die APR das Erfordernis der Staatsferne. Auch in der englischen Fassung ihrer Stellungnahme verwendet die APR den deutschen Begriff, um zu verdeutlichen, dass damit ein Konzept ausgedrückt wird. Dieses verlangt strukturelle Vorkehrungen gegen einen denkbaren Eingriff in die Arbeit von Medien. Für die APR ist die EU-Kommission in Teilen ähnlich wie die staatliche Regierungsgewalt. Die Stellungnahme greift das Bild des Wachhundes auf, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für die Tätigkeit der Medien gegenüber staatlichen Stellen gebraucht: der Wachhund dürfe nicht an die Kette gelegt werden, auch nicht mit dem Hinweis, dass im konkreten Einzelfall staatliche Akteure nicht daran ziehen. Bereits die Gefahr des Missbrauchs sei auszuschließen.
Die Stellungnahme weist schließlich darauf hin, dass Medienunternehmen und ihre Inhaber etwa zivilrechtlich für die verbreiteten Inhalte haften. Sie müssten also auch in Einzelfällen über Veröffentlichungen entscheiden können. Allerdings fehle im EMFA der Hinweis auf die journalistischen Sorgfaltspflichten, das Auskunftsrecht der Medien gegenüber staatlichen Stellen und der Informantenschutz. Die Ergänzung derartiger Rechte für die Medien helfe, die vom EMFA verfolgten Ziele besser zu erreichen.
Die APR vertritt rund 290 Anbieter von elektronischen Medien, im Schwerpunkt Radio mit deren ergänzenden Online-Angeboten in Deutschland.
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