„Wenn die Krankenhausreform ein Erfolg werden soll, müssen Bund und Länder eng zusammenarbeiten und sich aufeinander zubewegen. Die Länder dürfen keine zu starren Vorgaben aus Berlin übergestülpt bekommen, die den Erfordernissen vor Ort nicht gerecht werden. Aber wir brauchen für das Gelingen der Reform eine verbindliche Planungssprache, die auf bundeseinheitlichen Leistungsbereichen und Leistungsgruppen basiert. Das ist schon deshalb notwendig, weil sichergestellt werden muss, dass künftig die Versorgungsaufträge der Krankenhausplanung mit den Kriterien für die Vergabe der Vorhaltepauschalen zusammenpassen und in die gleiche Richtung weisen.
Hierzu sind einheitlich definierte Leistungsgruppen als Bindeglied wichtig, weil sie eine enge Verzahnung von fallunabhängiger Vorhaltefinanzierung und Krankenhausplanung ermöglichen. Unterschiedliche Planungssystematiken in den einzelnen Bundesländern würden gleichgerichtete Anreize für die Vorhaltung guter Versorgungsstrukturen erschweren und den notwendigen Modernisierungsschub verhindern.“
Weiterführende Informationen finden Sie auf www.aok-bv.de.
AOK-Bundesverband GbR
Rosenthaler Straße 31
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 34646-0
Telefax: +49 (30) 34646-2502
http://www.aok-bv.de
Telefon: +49 (30) 34646-2309
E-Mail: presse@bv.aok.de