NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger kommentiert: „Umweltverträglichkeitsprüfungen sind kein Verzögerungsfaktor und helfen Risiken zu reduzieren. Nun werden sie für immer mehr Vorhaben gestrichen – Umweltrisiken erhöhen sich so im Blindflug. Und auch wenn die Regierungsverantwortlichen immer wieder betonen, dem Artenschutz gerecht zu werden: Ohne Umweltverträglichkeits- und Artenschutzprüfung findet zu wenig Naturschutzvorsorge statt. Am Ende stehen wir vor einem Scherbenhaufen namens Biodiversitätskrise. Noch offensichtlicher wird die Diskrepanz zwischen Worten und Taten, wenn man sich die Last-Minute-Änderungen der Regelungen anschaut: Zahlungen für Artenhilfsprogramme werden halbiert und auch bei Solarparks wird die Umweltverträglichkeitsprüfung abgeschafft werden.”
Die Bundesregierung ist auch auf dem Irrweg, wenn sie meint Konflikte zwischen dem Ausbau erneuerbarer Energien und dem Schutz bedrohter Arten und Lebensräume allein mit Geld lösen zu können. Wo sollen denn sinnvolle Artenschutzprojekte oder die Wiederherstellung der natürlicher Kohlenstoffsenken in Mooren, Wäldern, Seegras- und Salzwiesen stattfinden, wenn keine Räume dafür gesichert und zur Verfügung gestellt werden? Hier klafft eine Lücke in den Gesetzestexten.
Statt einseitig den Schutz der Ökosysteme zurückstellen, sollten allseits anerkannte Ausbauhemmnisse seitens der Regierung endlich angegangen werden: Dazu gehören eine Qualitätsoffensive für Verfahren, Partizipation, mehr Personal, Materialverfügbarkeit und eine kluge Standortwahl und -sicherung.
HINTERGRUND
Erst einen Tag bevor der zuständige Bundestagsauschuss über den Gesetzesentwurf beraten hat, waren noch zahlreiche Änderungen diskutiert worden. So sollen nun auch Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie und Elektrizitätsverteilnetze mit einer Spannung unter 110 Kilovolt im überragenden öffentlichen Interesse liegen.
Bereits im vergangenen Jahr wurde das – in Fachkreisen umstrittene – LNG-Beschleunigungsgesetz erlassen, das Ausnahmen von der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung zulässt. Die geplanten Regelungen zu den Go-to-Gebieten für Windenergie sind ein weiterer Vorstoß in diese Richtung. Um diesen Vorstoß zu ermöglichen, hatte die deutsche Regierung sich zuvor dafür eingesetzt, notwendige Änderungen auf europarechtlicher Ebene durchzusetzen und den Erlass der Notverordnung so vorangetrieben. Die Notverordnung wurde dann ohne Beteiligung des Europäischen Parlaments in einem Sonderverfahren erlassen. Auch im deutschen parlamentarischen Prozess prägten Intransparenz und fehlende Beteiligung das Verfahren. So wurde die Umsetzung der EU-Notfallverordnung erst zwei Tage vor Beschluss des Raumordnungsänderungsgesetz in das laufende Verfahren gegeben. Daraus resultierten handwerkliche Fehler und eine praktisch nicht stattfindende Beteiligung der relevanten Stakeholder.
Ein Hoffnungsschimmer für natürlichen Klima- und Naturschutz bieten wenigstens die auf den letzten Metern eingefügten Änderungen im Raumordnungsgesetz. Entsprechende Ergänzungen tragen der hohen Relevanz von Mooren, der Stabilisierung des Wasserhaushaltes, der ökologischen Gewässerentwicklung und der Brachflächenentwicklung Rechnung.
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