„Die Bundesregierung erkennt, dass sie beim Klimaschutz den betroffenen Eigentümern entgegenkommen muss. Auch im Interesse von Millionen Mietern.
Wir begrüßen die Einigung auf finanzielle Hilfen und flexiblere Fristen bei der Umsetzung von Investitionsmaßnahmen in neue Heizungssysteme. Wir haben wiederholt darauf hingewiesen, dass sonst viele Eigentümer finanziell überfordert sein werden. Auch die Engpässe bei Material und Personal bleiben bestehen.
Entscheidend wird jetzt die konkrete Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sein. Der Gesetzentwurf wird gemäß dem angekündigten Zeitplan kurzfristig vorgelegt werden müssen. Die Immobilienwirtschaft wird hier eng begleiten und konstruktiv-kritisch beraten. Minister Habeck hat aufmerken lassen, als er ankündigte, den Preisunterschied zwischen Öl- oder Gasheizung auf der einen und Wärmepumpen auf der anderen Seite für Gering- und Normalverdiener ausgleichen zu wollen.
Zielführend ist auch die Ankündigung des Ministers, dass für Eigentümer, deren Kommune eine Wärmeplanung vorbereitet beziehungsweise darüber schon verfügt, andere Fristen gelten. Diese Eigentümer würden von der Pflicht zum Austausch zum 1. Januar 2024 befreit und könnten bei Ausfall ihres Heizungssystems beispielsweise noch eine gebrauchte Öl- oder Gasheizung nachrüsten lassen. Wir setzen uns als IVD dafür ein, dass das GEG auf der vorgesehenen Wärmeplanung der Städte und Gemeinden aufsetzen muss.
Für den Fall, dass die finanzielle Lücke zwischen Gas- oder Ölheizung und Nachfolgetechnologie wie Wärmepumpe bei Beziehern von unteren und mittleren Einkommen nicht durch Förderung geschlossen wird, erneuern wir unseren Vorschlag, dass die Pflicht zur Umrüstung bei Einfamilienhäusern erst bei einem Eigentümerwechsel eintritt. Der neue Eigentümer kann sich so darauf einstellen.
Da die technologische Entwicklung bei der Gebäudetechnik weiterhin dynamisch ist, sollte der GEG-Entwurf keine speziellen Systeme vorschreiben oder privilegieren, sondern technologieoffen bleiben – auch im Neubau.“
Der IVD ist die Berufsorganisation und Interessensvertretung der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft. Der IVD betreut mehr als 6.000 Mitgliedsunternehmen mit gut 100.000 Beschäftigten. Die 1.800 Wohnungsverwalter im IVD verwalten rund 3,5 Millionen Wohnungen. Die Immobilienmakler des Immobilienverbands beraten jährlich rund 40 Prozent aller Immobilientransaktionen. Damit setzen sie über 405.000 Vermittlungen pro Jahr mit einem Transaktionsvolumen von knapp 95 Milliarden Euro um. Die Immobilienbewerter stellen die Königsklasse dar, wenn es um den Marktwert einer Immobilie geht. Zu den Mitgliedsunternehmen zählen auch Bauträger, Finanzdienstleister und viele weitere Berufsgruppen der Immobilienwirtschaft. Die Aufnahme in den IVD Bundesverband erfolgt nach Abschluss einer umfassenden Sach- und Fachkundeprüfung und gegen Nachweis des Abschlusses einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Der vollständige Name des Verbands lautet: „Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e. V.“. Der IVD ist 2004 hervorgegangen aus dem Zusammenschluss der Traditionsverbände Verband Deutscher Makler (VDM) und Ring Deutscher Makler (RDM). Der IVD blickt somit auf eine langjährige Historie zurück. Der RDM hatte sich 1924 gegründet.
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