Krankenkassen verweigern Vergütungsanpassung an reale Kostensteigerungen
Die Krankenkassen müssten gesetzlich in die Pflicht genommen werden, die Vergütungsvereinbarungen an die inflationsbedingten Kostensteigerungen und die erbrachten Leistungen anzupassen. Nur so ließen sich Angebotseinschränkungen für kranke Menschen bei Vorsorge und Rehabilitation vermeiden, fordert der Deutsche Caritasverband.
Einrichtungen können Teuerung nicht durch Vergütungssätze auffangen
Der Vorsorge- und Reha-Bereich hat keine Möglichkeiten, die aktuelle Inflationsrate und die damit einhergehenden Defizite ausreichend über die Pflege-Vergütungssätze zu kompensieren. Der Energie-Hilfefonds wurde – entgegen den Empfehlungen der Gas-Wärme-Kommission – auf das Jahr 2022 begrenzt. „Für die Steigerungen des Jahres 2023 bleiben die Häuser auf den zusätzlichen Kosten sitzen, die trotz Energiepreisbremsen erheblich sind“, kritisiert Welskop-Deffaa. Die Möglichkeit, Energiekosten einzusparen, sind im Bereich der Reha-Einrichtungen kurzfristig gering. Die Mittel für nötige Investitionen in Energieeffizienz und Klimaschutz fehlen.
Die seit Monaten anhaltenden inflationsbedingten Kostensprünge, die neben dem Energiesektor auch andere Aufwendungen wie z.B. Lebensmittel, Medizinprodukte und Fremddienstleistungen betreffen, „stellen die Einrichtungen vor enorme Herausforderungen, ihre Therapie- und Versorgungsqualität in erforderlicher Weise für die Erkrankten aufrecht erhalten zu können. Die prognostizierten Tarifsteigerungen kommen noch obendrauf“, so die Caritas-Präsidentin.
Hintergrund
Für die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie den Arbeitsbereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderung wurde ein Hilfefonds im Umfang von insgesamt 1 Mrd. Euro zur Unterstützung der Einrichtungen aufgelegt, um die Differenz der Kosten für Gas, Strom, Heizöl, Pellets oder Flüssiggas für das Jahr 2022 gegenüber dem Jahr 2021 mit einem 95-prozentigen Zuschuss zu kompensieren. Für das Jahr 2023 müssen die Einrichtungen jetzt mit den Kostenträgern verhandeln. Wird die Vergütung von den Kostenträgern nicht im erforderlichen Umfang gewährt, kann die Insolvenz drohen.
An dieser Stelle war der Gesetzgeber nicht den Empfehlungen der Gas-Wärme-Kommission gefolgt, die für die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen einen Fonds bis April 2024 gefordert hatte.
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