Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Caritas begrüßt Gesetzesentwurf und fordert Verbesserungen bei Familienzusammenführungen

Der Vorschlag für die Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes stellt wichtige Weichen, um die die dringend gebrauchte Arbeitskräfteeinwanderung auf fast allen Qualifikationsstufen aus Nicht-EU-Staaten zu erleichtern und Migrantinnen und Migranten möglichst zeitnah in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Fakt ist aber: Damit Deutschland noch attraktiver für Arbeitskräfte aus dem Ausland wird, müssen vor allen die Verfahren zum Familiennachzug und die bürokratischen und rechtlichen Hürden deutlich erleichtert werden.

„Familienzusammenführungen nach Deutschland dauern oft viele Monate, sogar mehrere Jahre. Das ist für die Betroffenen nicht zumutbar. Gerade für Kinder oder Jugendliche kann die lange Zeit ohne ein Elternteil oder ohne die Geschwister schwere Folgen haben“, mahnt Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. „Es darf nicht sein, dass Familienzusammenführung an zu hohen Hürden scheitert oder die Umsetzung am Bürokratiestau in deutschen Behörden stecken bleibt.“

Der Deutsche Caritasverband fordert seit 2006 analog der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit, dass u.a. Sprachnachweise vor der Einreise, die eine Familienzusammenführung verzögern oder sogar verhindern, generell gestrichen werden – denn Deutsch lässt sich am besten in Deutschland lernen. Weiterhin führen die aktuell gültigen Wohnraumerfordernisse dazu, dass Niedrig- und Durchschnittsverdiener in Großstädten kaum eine Chance haben, ihre Familien nachzuholen: „Für die Kinder ist es wichtiger, gegebenenfalls ohne eigenes Zimmer, dafür aber mit dem eigenen Vater und der eigenen Mutter aufzuwachsen“, erläutert Welskop-Deffaa. Auch die Pflicht zur Lebensunterhaltssicherung für die ganze Familie führt dazu, dass es z.B. für eine Krankenschwester in München unmöglich ist, ihre Familie nachzuholen. Der Familiennachzug von Ehegatt_innen und nachziehenden Kindern müsse generell von der Einkommenssicherung unabhängig sein, fordert die Caritas. „Die Einheit der Familie ist höher zu bewerten als die Vermeidung des Bezugs von Transferleistungen,“ bewertet die Caritas-Präsidentin.

Neben den rechtlichen Neuerungen im Gesetz dürfen wir die praktische Umsetzung in den Behörden vor Ort nicht vernachlässigen. Visa- und Verwaltungsverfahren dauern schon seit einiger Zeit übermäßig lang, u.a. weil Visastellen und Ausländerbehörden stark überlastet sind und sie mit einer ständig komplexer werdenden und häufigen Änderung unterworfenen Rechtslage konfrontiert sind. „Es braucht primär mehr Personal für die betroffenen Behörden. Weiterhin wissen wir aus der Praxis unserer Beratungsstellen, dass die Prozesse dringend stärker digitalisiert werden müssen, unter anderem bei den Terminvergaben und dem Dokumenten- und Informationsaustausch. Zudem sollten z.B. bei der Visavergabe stärker Videogespräche eingesetzt werden, um lange Anreise- und Wartezeiten zu ersetzen und in der Regel sollte auch eine persönliche Vor-Ort-Verifizierung reichen“, betont Eva Maria Welskop-Deffaa. Die schwierigen und überlangen Verfahren führen auch dazu, dass Arbeitgeber das Angebot zurückziehen und sich dringend benötigte Fachkräfte in einwanderungsfreundlichere Länder orientierten.

           

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