Hintergrund sei einerseits die unbefriedigende Absatz- wie Umsatzsituation wegen noch strittiger Kostenerstattungen durch die Krankenkassen für die Therapie der CRP-Apherese der Emittentin. Aussichtsreich geführte Verhandlungen mit Kapitalgebern für neues Eigen- bzw. Fremdkapital hatten sich laut Unternehmensangaben zuletzt noch nicht ausreichend konkretisiert, um bereits den zum Fortbetrieb notwendigen Mittelzufluss abzusichern. Die Emittentin hat sich daher für eine Sanierung und Restrukturierung in einem Insolvenzverfahren entschieden.
Pentracor hat eine Wandelanleihe (ISIN: DE000A289XB9 / WKN: A289XB) mit einem Emissionsvolumen von bis zu 15 Mio. Euro und einem Zinssatz von 8,5% emittiert. Die Anleihe ist unbesichert und nicht nachrangig.
Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können. Betroffenen Anlegern bietet die SdK an, sich hier für einen kostenlosen Newsletter zu registrieren, über den die SdK die Anleiheinhaber über die weiteren Entwicklungen informieren wird. Die SdK bietet allen betroffenen Anleiheinhabern ferner an, diese kostenlos auf kommenden Anleihegläubigerversammlungen und Gläubigerversammlungen zu vertreten.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
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