Neu im DIVI-Intensivregister: COVID-19-Patienten jetzt mit und ohne Manifestation erfasst

Wichtige Neuerung im DIVI-Intensivregister: Ob COVID-19-Patienten auf einer deutschen Intensivstation tatsächlich eine intensivmedizinisch relevante Manifestation der COVID-19-Erkrankung haben, ist jetzt u. a. im Tagesreport ersichtlich. Dort findet sich neben der Angabe „in intensivmedizinischer Behandlung“ die Zahl der Patienten „mit Manifestation“, ebenso für die Angabe der invasiv beatmeten COVID-19-Patienten. Im öffentlich zugänglichen Register (www.intensivregister.de) geht zudem ein neuer Menüpunkt „Manifestation“ online, in dem die Unterscheidung nach Vorliegen einer COVID-19-Manifestation für verschiedene Behandlungsformen in einem Balkendiagramm dargestellt wird.

Seit Anfang Januar 2023 hat sich die Zahl der auf den Intensivstationen behandelten COVID-19-Patienten von 1.367 auf heute 776 beinahe halbiert. Derzeit haben 388 Patienten, also rund die Hälfte, eine COVID-19-Manifestation von intensivmedizinischer Relevanz. Hierbei handelt es sich vor allem um hochaltrige Patienten, erklärt die DIVI.

Die Abfrage an die meldenden Intensivstationen zur Manifestation lautet exakt:

  • „Anzahl der COVID-19-Patient*innen mit intensivmedizinisch relevanter COVID-19-Manifestation.

Dazu gehören alle intensivmedizinisch behandelten Patient*innen, bei denen eine primäre Lungen- und/oder Systembeteiligung einer COVID-19-Erkrankung vorliegt oder deren klinischer Zustand sich durch COVID-19 verschlechtert hat. Hierzu zählen auch Patient*innen, deren Hauptdiagnose und/oder Grunderkrankungen durch die COVID-19-Erkrankung beeinflusst werden oder vice versa. 

Limitation: Die Zuordnung der Patient*innen in diese Gruppe obliegt der klinischen medizinischen Einschätzung.“

  • „Anzahl der COVID-19-Patient*innen ohne intensivmedizinisch relevante COVID-19-Manifestation.

Dazu gehören alle intensivmedizinisch behandelten Patient*innen ohne Hinweis auf eine intensivmedizinisch relevante Manifestation der Infektion. Die Hauptdiagnose und/oder Grunderkrankungen sind durch die SARS-CoV-2-Infektion nicht beeinflusst. 

Limitation: Die Zuordnung der Patient*innen in diese Gruppe obliegt der klinischen medizinischen Einschätzung.“

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