NABU-Kommentierung zur neuen Baumschutzverordnung

Der Hamburger Senat hat heute eine neue Baumschutzverordnung beschlossen. Der NABU hatte in seiner Stellungnahme zum Entwurf der neuen Verordnung Schwachstellen angemerkt, die in der jetzt beschlossenen Fassung leider nicht korrigiert wurden: Obstbäume sind weiterhin nicht geschützt und es besteht nun die Möglichkeit, dass Baumfällungen durch Dachbegrünungen ersetzt werden. Beides sieht der NABU weiterhin kritisch. Positiv ist jedoch, dass die Bedeutung eines Baumes für den Artenschutz in der Ersatzberechnung jetzt grundsätzlich höher gewichtet werden kann.

Dazu Malte Siegert, Vorsitzender des NABU Hamburg:

„Dem konsequenten Schutz der Bäume in Hamburg muss vor dem Hintergrund des Klimawandels aus ökologischen und stadtklimatischen Gründen eine noch größere Bedeutung zugeschrieben werden. Die Novellierung der Baumschutzverordnung wäre dabei ein wichtiger Schritt gewesen, bleibt unterm Strich aber hinter den Erwartungen zurück.

Obstbäume erfüllen dieselben ökologischen Funktionen wie andere Laubbäume, daher ist nicht nachvollziehbar, warum sie von der Baumschutzverordnung ausgenommen sind. Alte Obstbäume haben eine enorme ökologische Wertigkeit. Viele Insekten, Kleinsäuger, Höhlenbrüter und Fledermäuse finden hier geeignete Lebensräume. Die geplante Ersatzmöglichkeit von Bäumen durch Dachbegrünungen sehen wir ebenfalls kritisch. Lebensräume für Tiere, die auf Bäume und Hecken angewiesen sind, können durch Dachbegrünungen nicht ersetzt werden.“

Der NABU erstellt wie jedes Jahr eine Bilanz der Baumfällsaion, die am heutigen 28. Februar endet. Aufgrund von personellen Engpässen in mehreren Bezirken sind jedoch nicht alle Zahlen und Daten bis zum heutigen Tag verfügbar. Die Baumfällbilanz verzögert sich deshalb noch ein wenig.

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